Übernahme trotz GJAV ?
Hallo. Ich habe eine Frage. Ich bin neu in die JAV gewählt worden. Allerdings nicht für unser Krankenhaus sondern für den ganzen Landkreis. Ist mein AG verpflichtet mich zu übernehmen, da ich im Ausgust auslerne? oder hat das keine Bedeutung fürs Haus wenn man in der GJAV ist.
Vielen Dank! Gruß Siggi
Community-Antworten (2)
24.05.2007 um 20:18 Uhr
Hi,eine Kündigung der JAV ist unzulässig, oder aber du läßt dir etwas arg schlimmes zu Schulden kommen.( Diebstahl) Die gewählte JAV hat sogar nach seiner Amtszeit Kündigungsschutz von einem Jahr.
25.05.2007 um 09:40 Uhr
Hallo Siggi, auch für Dich gilt der § 78a BetrVG, d.h. wenn Dein AG Dich nicht auf unbestimmte Zeit übernehmen will, muß er dieses Dir drei Monate vor der Beendigung Deiner Ausbildung schriftlich mitteilen. Wenn Du innerhalb der letzten drei Monate vor der Beendigung Deiner Ausbildung schriftlich Deine Weiterbeschäftigung vom AG verlangst, so gilt zwischen Dir und Deinem AG nach Deinem Ausbildungsende ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Siehe auch die Kommentare im Däubler oder Fitting zum § 78a BetrVG.
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