Betriebsrat unter der vorgeschriebenen Anzahl - noch handlungsfähig?
unser betriebsrat besteht aus drei mitgliedern .Jetzt ist der einer von uns zurückgetreten. wir haben aber keinen nachrücker mehr ,da die zwei Ersatzmitglieder obwohl gewählt nicht antreten wollen und dies schriftlich mitgeteilt haben .Sind wir dann mit zwei Betriebsräten noch handlungsfähig.
Community-Antworten (1)
24.06.2007 um 18:56 Uhr
@karin77 §13 Abs2 Nr2 Wenn nach eintreten sämtlicher Ersatzmitgl. die Gesamtzahl der BRM unter die vorgeschriebene Zahl der BRM sinkt müssen Neuwahlen stattfinden. Ihr müßt einen Wahlvorst. bestellen und bleibt bis zur Wahl des neuen BR mit allen Rechten und Pflichten im Amt. Gruss
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