Erstellt am 24.06.2007 um 16:56 Uhr von Dummi
@karin77
§13 Abs2 Nr2 Wenn nach eintreten sämtlicher Ersatzmitgl. die Gesamtzahl der BRM unter die
vorgeschriebene Zahl der BRM sinkt müssen Neuwahlen stattfinden.
Ihr müßt einen Wahlvorst. bestellen und bleibt bis zur Wahl des neuen BR mit allen Rechten und Pflichten im Amt.
Gruss