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Betriebsratsmitglieder krank - sind wir trotzdem handlungsfähig?

F
ford0091
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, jetzt mal eine Frage zu deren Antwort ich absolut nichts gefunden habe. Der Betriebsrat ist gewählt. 9 Mitglieder leider aber ohne Nachrücker. Das ist zwar gewagt, aber es blieb uns nichts anderes übrig. Jetzt sollte am Montag die 1.Sitzung sein. Nun habe ich aber erfahren das 4 Mitglieder krank sind. Was passiert, sind wir trotzdem handlungsfähig und können einen Vorsitzenden usw. wählen? Was würde passieren wenn wie die 1.Sitzung nicht innerhalb einer Woche machen können?

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

09.03.2006 um 19:39 Uhr

Es muss nicht in der ersten Woche eine konst. Sitzung STATTFINDEN, sondern in der ersten Woche muss eine konst. Sitzung EINBERUFEN werden. Der Termin kann theoretisch irgendwann später sein!

F
ford0091

09.03.2006 um 19:44 Uhr

Aber da gibt es doch sicherlich auch Grenzen.

K
Kölner

09.03.2006 um 19:45 Uhr

Du solltest halt keine BR-lose Zeit haben...

M
mato

09.03.2006 um 20:18 Uhr

Wie groß ist eigentlich euer Betrieb das Ihr 9 Betriebsräte habt.

F
ford0091

09.03.2006 um 21:37 Uhr

Wir sind so ca. 215 Leutchen und wir haben zum ersten mal einen BR gewählt.

PS
Peter S.

09.03.2006 um 22:41 Uhr

Also Termin benennen. Mit den Kollegen die krank sind sprechen. Krankheit muß nicht zwangweise dazu führen Betriebsratsarbeit zu machen. Mit Zustimmung des Arztes, bei einem Armbruch zum Beispiel kann man das Haus verlassen, darf man trotzdem Betriebsratstätigkeiten ausführen.

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