Betriebsratsmitglieder krank - sind wir trotzdem handlungsfähig?
Hallo, jetzt mal eine Frage zu deren Antwort ich absolut nichts gefunden habe. Der Betriebsrat ist gewählt. 9 Mitglieder leider aber ohne Nachrücker. Das ist zwar gewagt, aber es blieb uns nichts anderes übrig. Jetzt sollte am Montag die 1.Sitzung sein. Nun habe ich aber erfahren das 4 Mitglieder krank sind. Was passiert, sind wir trotzdem handlungsfähig und können einen Vorsitzenden usw. wählen? Was würde passieren wenn wie die 1.Sitzung nicht innerhalb einer Woche machen können?
Community-Antworten (6)
09.03.2006 um 19:39 Uhr
Es muss nicht in der ersten Woche eine konst. Sitzung STATTFINDEN, sondern in der ersten Woche muss eine konst. Sitzung EINBERUFEN werden. Der Termin kann theoretisch irgendwann später sein!
09.03.2006 um 19:44 Uhr
Aber da gibt es doch sicherlich auch Grenzen.
09.03.2006 um 19:45 Uhr
Du solltest halt keine BR-lose Zeit haben...
09.03.2006 um 20:18 Uhr
Wie groß ist eigentlich euer Betrieb das Ihr 9 Betriebsräte habt.
09.03.2006 um 21:37 Uhr
Wir sind so ca. 215 Leutchen und wir haben zum ersten mal einen BR gewählt.
09.03.2006 um 22:41 Uhr
Also Termin benennen. Mit den Kollegen die krank sind sprechen. Krankheit muß nicht zwangweise dazu führen Betriebsratsarbeit zu machen. Mit Zustimmung des Arztes, bei einem Armbruch zum Beispiel kann man das Haus verlassen, darf man trotzdem Betriebsratstätigkeiten ausführen.
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