W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrstellenarbeit/ Mehrmaschinenbedienung

E
Ernst1975
Jul 2018 bearbeitet

Guten Tag!

Ziel wird es demnächst sein, in einem Süddeutschen Unternehmen der Chemiebranche, die Mehrmaschinenbedienung einzuführen. Die Maschinenfahrer waren bisher für lediglich eine Maschine zuständig und sollen nur als 5er-Team 6 Maschinen bedienen.

In wie fern ist der Betriebsrat dies bzgl. zu unterrichten, und welche Regeln sind zu beachten, das Unternehmen nach Tarif-Chemie behandelt wird?

Gruß Ernst

1.29201

Community-Antworten (1)

K
krambambuli

07.07.2018 um 09:51 Uhr

Änderungen der Betriebsabläufe fällt unter § 90 BetrVG. Um zu prüfen, ob Versetzungen vorliegen, gilt der Informationsanspruch auch noch aus § 80 BetrVG. Je nach Umfang kann auch noch eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) vorliegen. Und ihr braucht eine neue Gefährdungsbeurteilung.

Also jede Menge Ansatzpunkte.

Ihre Antwort