Mehrstellenarbeit/ Mehrmaschinenbedienung
Guten Tag!
Ziel wird es demnächst sein, in einem Süddeutschen Unternehmen der Chemiebranche, die Mehrmaschinenbedienung einzuführen. Die Maschinenfahrer waren bisher für lediglich eine Maschine zuständig und sollen nur als 5er-Team 6 Maschinen bedienen.
In wie fern ist der Betriebsrat dies bzgl. zu unterrichten, und welche Regeln sind zu beachten, das Unternehmen nach Tarif-Chemie behandelt wird?
Gruß Ernst
Community-Antworten (1)
07.07.2018 um 09:51 Uhr
Änderungen der Betriebsabläufe fällt unter § 90 BetrVG. Um zu prüfen, ob Versetzungen vorliegen, gilt der Informationsanspruch auch noch aus § 80 BetrVG. Je nach Umfang kann auch noch eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) vorliegen. Und ihr braucht eine neue Gefährdungsbeurteilung.
Also jede Menge Ansatzpunkte.
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