W.A.F. LogoSeminare

Wer kann helfen

C
CARON15
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, unser Betriebsratsvorsitzender macht eine sehr gute BR Arbeit. Leider sind in unserem 5er Gremium 2 alteingesessene BR Mitglieder, die ständig dem BRV die Arbeit schwer machen, indem man sich nicht an die TO hält, Vorwürfe gegen ihn anbringt, die nicht stimmen oder auch in der Belegschaft Unruhe verbreitet. Wo kann der BR sich rechtliche Beratung einholen, bzw. verhalten

39907

Community-Antworten (7)

C
Challenger

16.02.2019 um 16:45 Uhr

Wie ist denn die Haltung der anderen BRM ?

G
Giftzwerg

16.02.2019 um 16:52 Uhr

Das Recht auf ungestörte Amtsausübung steht dem Betriebsratsmitglied gegenüber jedermann zu. Es besteht gegenüber dem Arbeitgeber, Vorgesetzten, Kollegen, sonstigen Betriebsangehörigen (auch wenn es sich nicht um Arbeitnehmer handelt) und sogar gegenüber außerbetrieblichen Stellen (z.B. Gewerkschaften, Behörden).

Verstößt der Arbeitgeber oder ein Dritter (z.B. ein Vorgesetzter oder ein Kollege) gegen das Verbot der Störung der Amtsausübung, hat das dadurch beeinträchtigte Betriebsratsmitglied einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber bzw. gegen den Dritten. Das Betriebsratsmitglied kann von dem „Störer“ die Unterlassung der Störungshandlung verlangen. Diesen Unterlassungsanspruch kann das Betriebsratsmitglied erforderlichenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen, in Eilfällen auch mit einer einstweiligen Verfügung. Quelle : https://www.kluge-seminare.de › BR-Portal › Betriebsrat Wissen › Betriebsratsmitglieder

C
CARON15

16.02.2019 um 16:58 Uhr

Ein drittes BRM steht mit seiner Meinung wohl eher zu den zwei erwähnten, da es auch schon lange im BR ist. Das vierte steht zum BRV.

C
Challenger

16.02.2019 um 17:06 Uhr

Wie dem auch sei. Der Beitrag (zweiter Absatz) von Giftzwerg hat was. Euer BRV sollte sich mal damit beschäftigen und einen gerichtlichen Unterlassungsanspruch in Erwägung ziehen und/oder in der nächsten BRsitzung beiläufig erwähnen.

C
CARON15

16.02.2019 um 17:55 Uhr

Danke, kann man sich noch irgendwo rechtliche Hilfe holen ?

C
Challenger

16.02.2019 um 18:22 Uhr

Zitat Caron15 : Danke, kann man sich noch irgendwo rechtliche Hilfe holen ?

Na klar. Wenn es hart auf hart kommt, kann Euer BRV nach §40 BetrVG anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen. Zahlen muss der AG. Auf jeden Fall sollte es ein Fachanwalt für Arbeitsrech sein.

S
samira

16.02.2019 um 18:28 Uhr

Wie wäre es mit der Gewerkschaft? Da braucht man sich dann nicht streiten, ob der BRV individualrechtlich sein Recht auf Kosten des AG durchsetzen will oder ob es eimnen kollektiven Bezug gibt (?).

Ihre Antwort