Wer kann helfen
Hallo, unser Betriebsratsvorsitzender macht eine sehr gute BR Arbeit. Leider sind in unserem 5er Gremium 2 alteingesessene BR Mitglieder, die ständig dem BRV die Arbeit schwer machen, indem man sich nicht an die TO hält, Vorwürfe gegen ihn anbringt, die nicht stimmen oder auch in der Belegschaft Unruhe verbreitet. Wo kann der BR sich rechtliche Beratung einholen, bzw. verhalten
Community-Antworten (7)
16.02.2019 um 16:45 Uhr
Wie ist denn die Haltung der anderen BRM ?
16.02.2019 um 16:52 Uhr
Das Recht auf ungestörte Amtsausübung steht dem Betriebsratsmitglied gegenüber jedermann zu. Es besteht gegenüber dem Arbeitgeber, Vorgesetzten, Kollegen, sonstigen Betriebsangehörigen (auch wenn es sich nicht um Arbeitnehmer handelt) und sogar gegenüber außerbetrieblichen Stellen (z.B. Gewerkschaften, Behörden).
Verstößt der Arbeitgeber oder ein Dritter (z.B. ein Vorgesetzter oder ein Kollege) gegen das Verbot der Störung der Amtsausübung, hat das dadurch beeinträchtigte Betriebsratsmitglied einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber bzw. gegen den Dritten. Das Betriebsratsmitglied kann von dem „Störer“ die Unterlassung der Störungshandlung verlangen. Diesen Unterlassungsanspruch kann das Betriebsratsmitglied erforderlichenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen, in Eilfällen auch mit einer einstweiligen Verfügung. Quelle : https://www.kluge-seminare.de › BR-Portal › Betriebsrat Wissen › Betriebsratsmitglieder
16.02.2019 um 16:58 Uhr
Ein drittes BRM steht mit seiner Meinung wohl eher zu den zwei erwähnten, da es auch schon lange im BR ist. Das vierte steht zum BRV.
16.02.2019 um 17:06 Uhr
Wie dem auch sei. Der Beitrag (zweiter Absatz) von Giftzwerg hat was. Euer BRV sollte sich mal damit beschäftigen und einen gerichtlichen Unterlassungsanspruch in Erwägung ziehen und/oder in der nächsten BRsitzung beiläufig erwähnen.
16.02.2019 um 17:55 Uhr
Danke, kann man sich noch irgendwo rechtliche Hilfe holen ?
16.02.2019 um 18:22 Uhr
Zitat Caron15 : Danke, kann man sich noch irgendwo rechtliche Hilfe holen ?
Na klar. Wenn es hart auf hart kommt, kann Euer BRV nach §40 BetrVG anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen. Zahlen muss der AG. Auf jeden Fall sollte es ein Fachanwalt für Arbeitsrech sein.
16.02.2019 um 18:28 Uhr
Wie wäre es mit der Gewerkschaft? Da braucht man sich dann nicht streiten, ob der BRV individualrechtlich sein Recht auf Kosten des AG durchsetzen will oder ob es eimnen kollektiven Bezug gibt (?).
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Hilfe neuer BR - Wer außer Gewerkschaft kann uns noch helfen?
ÄlterHilfe neuer BR - als Dachgesellschaft einiger GmbHs soll nun eine AG gegründet werden; wer hat hier Erfahrung und kann uns Neulingen einige Tipps geben, auf was wir hier besonders achten müssen. Wer
und wollen sich wieder aufstellen - Was machen wir, wenn die wieder gewählt werden und die Wahl wieder nicht annehmen?
ÄlterHallo, wer kann helfen? Wir mussten im Dez.08 neu wählen ( 5 BR),da uns die BR Mitglieder ausgegangen sind. Die Wahl fand statt. 7 MA haben sich aufgestellt. Von den 5 haben zwei die Wahl nicht ange
Wie Mitarbeiter richtig aufklären?
ÄlterHallo liebe Fories, ich brauche mal eure Hilfe. Ich bin ein 1 Mann BR mit 5 ersatzmitgliedern und erst seit 3 Monaten im Amt außerdem muß ich auch noch dazu sagen, das der AG versucht den BR und
Fristlose Kündigung - wie kann der BR helfen?
ÄlterAlso schildere mal den Fall im Betrieb hat ein AN öffentlicher Dienst 18 Jhre da unter Alkehol ein Diebstahl begangen und auch gestanden. Klar fristlose Kü. Im Gespräch zwischen AG, Personalchef , BR