Dürfen Berufspraktikanten an Betriebsversammlungen teilnehmen?
Sind Berufpraktikanten berechtigt an der Betriebsversammlung teilzunehmen. Ich bin mir da jetzt nicht mehr ganz so sicher.
Gruß und Danke, Tessa
Community-Antworten (2)
16.06.2007 um 10:10 Uhr
@tessa Sind sie... ...sie sind AN im Sinne des Gesetzes.
16.06.2007 um 10:43 Uhr
@Tessa, wenn du dir den § 5 BetrVG DKK III. Nicht-Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes (Abs. 2) mal genauer betrachtest, wirst du unter den ausgeschlossenen AN den Begriff Berufspaktikanten nicht finden. Also sind sie Arbeitnehmer "im Sinne des Gesetzes"
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