Erstellt am 16.06.2007 um 08:10 Uhr von Kölner
@tessa
Sind sie...
...sie sind AN im Sinne des Gesetzes.
Erstellt am 16.06.2007 um 08:43 Uhr von Mona-Lisa
@Tessa,
wenn du dir den § 5 BetrVG DKK
III. Nicht-Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes (Abs. 2)
mal genauer betrachtest, wirst du unter den ausgeschlossenen AN den Begriff Berufspaktikanten nicht finden.
Also sind sie Arbeitnehmer "im Sinne des Gesetzes"