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Dürfen Berufspraktikanten an Betriebsversammlungen teilnehmen?

T
Tessa
Jan 2018 bearbeitet

Sind Berufpraktikanten berechtigt an der Betriebsversammlung teilzunehmen. Ich bin mir da jetzt nicht mehr ganz so sicher.

Gruß und Danke, Tessa

5.12602

Community-Antworten (2)

K
Kölner

16.06.2007 um 10:10 Uhr

@tessa Sind sie... ...sie sind AN im Sinne des Gesetzes.

M
Mona-Lisa

16.06.2007 um 10:43 Uhr

@Tessa, wenn du dir den § 5 BetrVG DKK III. Nicht-Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes (Abs. 2) mal genauer betrachtest, wirst du unter den ausgeschlossenen AN den Begriff Berufspaktikanten nicht finden. Also sind sie Arbeitnehmer "im Sinne des Gesetzes"

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