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Bekanntgabe Tarifvertrag

P
pit47
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

nach § 8 des TVG ist der AG verpflichtet, den Tarifvertrag an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Jetzt will unser AG den neuen abgeschlossenen Haustarifvertrag nur in unser Intranet stellen und am „Schwarzen Brett“ den Hinweis dazu geben. Reicht das aus?

4.46001

Community-Antworten (1)

W
Werner

15.06.2007 um 09:58 Uhr

Hallo Pit, wenn jeder MA zugang zum Intranet hat reicht das m.E. aus.

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