nach § 8 des TVG ist der AG verpflichtet, den Tarifvertrag an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Jetzt will unser AG den neuen abgeschlossenen Haustarifvertrag nur in unser Intranet stellen und am „Schwarzen Brett“ den Hinweis dazu geben.
Reicht das aus?
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch