Erstellt am 11.02.2019 um 23:05 Uhr von MutterJutta
Hallo und Glückwunsch erstmal !
Ein BR kann viel bewegen.
Auf der WAF Seite gibt es viele Vordrucke/ Formulare diesbezüglich (Büroausstattung usw)
Ihr habt alle das Recht und die Pflicht alle 3 Seminare Betriebsverfassungsrecht sowie Arbeitsrecht zu machen.
Das würde ich auch empfehlen.
Viel Erfolg und Spaß bei der Ausführung eures Ehrenamts
Erstellt am 12.02.2019 um 07:01 Uhr von Erbsenzähler
Ich würde nicht alle gleichzeitig auf ein Seminar auswärts schicken. Es sollte immer ein Ansprechpartner vom BR vor Ort sein. Das sieht zu sehr nach Betriebsausflug aus.
Gegenvorschlag: Wie wäre es mit einem Inhouse-Seminar. Für den Notfall ist der BR vor Ort und ihr habt jemand mit Sachverstand vom Veranstalter im Haus. Der euch unterstützen kann.
Erstellt am 12.02.2019 um 08:04 Uhr von Bully2209
Viele Schulungspartner bieten Inhouse Schulungen an, diese sind dazu um einiges billiger wie wenn jeder einzelne zum Seminar geschickt wird. Noch dazu kann der Dozent (meistens Anwälte "Arbeitsrecht") viel besser auf eure Belange eingehen! Wir fahren bei uns mit Inhouse Schulungen sehr gut!
Erstellt am 12.02.2019 um 08:57 Uhr von rtjum
wenn Inhouse dann aber der komplette BR in einem Tagungshaus außerhalb des Betriebs. Gerade bei neuen BR könnte der AG, ja nachdem wie er drauf ist, das im Betrieb immer wieder stören / stören lassen.
Erstellt am 12.02.2019 um 09:30 Uhr von Kratzbürste
Hier gibt's auch einige Tipps
www.bzo-wissen.de
Erstellt am 12.02.2019 um 09:36 Uhr von Krambambuli
Leider haben auch viele Anwälte noch nie ein Betriebsratsbüro von innen gesehen und BR-Arbeit beginnt nicht erst im Gerichtssaal.
Was ich damit sagen will: Augen auf bei der Seminarauswahl und nicht nur auf den Preis schauen.
Erstellt am 12.02.2019 um 11:04 Uhr von Bully2209
Hierzu kann ich sagen, dass wir da mit Sicherheit besser gefahren sind. Denn, unser Dozent (Anwalt) hat immer wieder betont, dass ein MITEINANDER immer das Beste ist.
Ich persönlich hab die Erfahrung gemacht, bei Schulungen die gewerkschaftlich veranstaltet sind, sind 50% Werbung für die Gewerkschaft und der eigentliche Inhalt kommt zu kurz.
Erstellt am 12.02.2019 um 16:03 Uhr von moreno
Was soll denn bei einem Gewerkschaftsseminar 50% Werbung ausmachen? Ein Seminar steht und fällt mit dem Dozenten und da habe ich schon gute und schlechte gleichermaßen bei privaten und gewerkschaftlichen Seminaren erlebt. Von Inhouse Grundlagenschulung halte ich überhaupt nix! Grade beim Blick über den Tellerrand und dem Austausch mit anderen Betriebsräten lernt man wesentlich mehr als wenn man abends wieder nach Hause geht und Frauentausch anschaut bevor es ins Bett geht.
Erstellt am 13.02.2019 um 10:34 Uhr von Pjöööng
Ich würde in dieser Konstellation darüber nachdenken, ein Inhouse Seminar mit den Inhalten von BetrVG I zu veranstalten un dem Arbeitgeber als "Gegenleistung" für die Kostenersparnis die Genehmigung zur Schulung einer ausreichenden Anzahl Ersatzmitglieder abverlangen. Das ist das Beste für alle Beteiligten.
Erstellt am 13.02.2019 um 20:34 Uhr von Mb118
Irgendwie wurde meine Frage nicht ganz richtig verstanden. Ich wollte wissen, ob wir gleich zu Beginn nach der Wahl ein Büro inkl. Ausstattung und Seminare fordern sollten und ob es für beides zusammen ein Vorlage gibt ? Inhouse Schulung finde ich auch perfekt, da wir ja alle 7 ahnungslos sind