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Betriebsratsbüro - Zimmertür, die abschliessbar sein muß?

T
Theo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen,

kann mir jemand weiter helfen bei der Problematik Betriebsratsbüro. Gibt es da eine Gesetzliche Regelung z.B bei der Zimmertür, ob die abschliessbar sein muß ? damit haben wir gerade ein Problem. mit kollegalen Grüße Frank

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

12.06.2007 um 18:47 Uhr

Hallo Das BR Büro bzw. BR Unterlagen müssen zumindest auf Antrag des BR verschließbar sein. Im Rahmen seines Hausrechts kann der Betriebsrat vom AG verlagen, nicht ohne vorherige Genehmigung das Betriebsratsbüro zu betreten. Die Schlüssel verwaltet der Betriebsrat. LAG Nürnberg, 1. April 1999 - 6 Ta /699

M
Mona-Lisa

12.06.2007 um 18:55 Uhr

@Theo, genaueres über das Hausrecht und die Schlüsselgewalt findest du im § 40 BetrVG DKK III. Sachaufwand und Büropersonal Rd.Nr. 92 und im Fitting unter Rd. Nr. 112

kommt aber auch auf die Grösse eures Gremium's an!

B
Bergmann

13.06.2007 um 08:59 Uhr

@ Mona-Lisa ,

warum kommt es auf die Größe des Gremiums an ?? Sie haben doch schon ein Büro und wollen es lediglich abschliessen!!Ein BR reicht doch um den Schlüssel zu drehen--oder !! ;-)))

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