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GL spielt MA aus - Was sollte (kann) der Betriebsrat tun?

L
Lotus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

Folgende Situation hat sich bei uns zugetragen: Heimleitung äußert einer Kollegin gegenüber, dass der Verdacht eines Alkoholproblems bei Kollegin R vermutet wird. Unbegründet! Diese Kollegin ist oft krank ( Ersatzmitglied). Angeblich hat der HL diese Vermutung vom Geschäftsführer. Der GF hat schon mal bei einem Berwerber so eine Äußerung gemacht, ihn aber dann doch eingestellt. Nur weil er bei der Vorstellung aufgeregt war. Wir, die über diese Denunzierung wissen, finde, dass es eine Sauerei von der GL ist so etwas zu äußern. Hinzu kommt, dass der HL es mit Wahrheit nicht so genau nimmt und gern MA gegeneinander ausspielt. Die Kollegin weiß davon nichts, wird aber bald als Ersatzmitglied geladen. Wie gehen wir vor? Am liebsten würde ich zum GF gehen und ihn zur Rede stellen? Wer weiß, was die noch so alles in die Welt setzen und die betroffenen wissens nicht. Haben wir als BR Handlungsspielraum auf Grund der Ordnung im Betrieb? Kann es denn sein , dass sich Leitungsebene ( Pflege ) nur noch auf schlechtem Niveau bewegt?

7.531021

Community-Antworten (21)

D
Deliah

09.06.2007 um 22:17 Uhr

Tja, woher wollt ihr wissen, dass kein Alkoholproblem vorliegt?

Tatsache ist, dass der AG entscheidet wen er einstellt und nicht der BR.

S
sphinx

09.06.2007 um 22:38 Uhr

@ Lotus

"..Am liebsten würde ich zum GF gehen und ihn zur Rede stellen?..."

Der AG ist sicher der richtige Ansprechpartner. :-)

Aber sprich erst mit ihm, wenn du nicht mehr so empört und aufgeregt bist ;-)

Inhalt wäre dann, dass der HL derartige Dinge verbreitet und damit ggf. den Betriebsfrieden stört und der Gl deshalb auf den HL einwirken möchte, derartiges zu unterlassen.

By the way könnte man für alle Eventualitäten eine BV " Sucht" aushandeln.

LG

L
Lotus

09.06.2007 um 23:38 Uhr

Deliah,

bei der Einstellung ging es bei dem GF um Vermutungen, die er aber nicht für sich behalten hat, sondern hat es anderen gegenüber geäußert und ich denke mit Vermutungen sollte jeder vorsichtig umgehen. Es ist Rufschädigung. Wenn ein Alkohol-Problem vorläge, sollte eres doch mit der/ dem Betroffenen ansprechen und in seiner Fürsorgepflicht Hilfe anbieten. Es ist ein GERÜCHT: Hier geht es doch schlicht um üble Nachrede und das von AG-Seite sphinx Du hast Recht, die Emotionen müssen runter, uns empört es nur so, dass die AG vor nichts zurückschrecken und ich frage mich, was haben die davon. Und ich denke schon, auch wenn dieses Gerücht nicht alle wissen, dass der Betriebsfrieden erheblich gestört wird.

Lotus

D
Deliah

09.06.2007 um 23:53 Uhr

Ach so es ist ein Gerücht, auch in unserer Firma gab es mal ein Gerücht, dass ein MA Alkoholprobleme hat, es gab viele die es nicht geglaubt haben, Fakt ist jedoch, ider MA erbrach sich im Vollrausch und erstickte an dem erbrochenen... deshalb nochmal meine Frage an dich, bist du ganz sicher dass diese MA kein Suchtproblem hat?

L
Lotus

10.06.2007 um 10:10 Uhr

Nochmal an Deliah,

ich weiß es nicht und von den MA hat es noch keiner bemerkt. Gerüchte, so glaube ich gibt es in jeder Firma, aber wenn die Gerüchteküche von der Leitung her in Aktion gesetzt wird, hat das m.E. einen anderen Stellenwert. Wenn der AG einen begründeten Verdacht hat, dann kann er die Kollegin selbst ansprechen, oder? Für uns als BR fällt diese Vorgehensweise unter Mobbing. Wir möchten einfach nur wissen: " Was können wir tun"?

Lotus

B
baccus

10.06.2007 um 10:30 Uhr

Hallo Lotus, das geht natürlich nicht, das ist Mobbing Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht zum Schutze der Beschäftigten nachkommt und geeignete – auch vorbeugende – Maßnahmen gegen Psychoterror am Arbeitsplatz ergreift (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Siehe auch § 75 Abs. 1 BetrVG: Hiernach haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Lösung des Problems »Mobbing« unterbreiten (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)

B
baccus

10.06.2007 um 10:34 Uhr

sorry, da fehlte mal wieder die Hälfte. Wir haben uns in so einem ähnlichen Fall Hilfe von außen geholt. Schreibe mir eine Mail und ich schicke dir mehr....

D
Deliah

10.06.2007 um 13:45 Uhr

hallo lotus,

bei uns im BR gleubten nur mein Kollege und ich unserem AG , alle anderen waren überzeugt dass dieser Mitarbeiter kein Alkoholprobelm hat, ... leider denken noch immer viele menschen ein Alkoholkranker schwankt etc.

Ist es wirklich Mobbing, sprich doch einfach mit der Hl vielleicht kann sie ihren Verdacht begegründen, ich kann das Wort Mobbing schon nicht mehr hören, bei uns in der Firma fühlen sich einzelne MA schon gemobbt, wenn sie für ihr Entgelt arbeiten sollen.....

D
Deliah

10.06.2007 um 13:55 Uhr

Hei baccus und lotus, wenn es von der GF oder von der HL kommt nennt man es nicht mobbing sondern bossing, man sollte wenn man gegen diese Personen vorgehen möchte zuminde den richtigen Begriff verwenden.

Ähm, was sagt denn die betroffene mitarbeiterin dazu?

@Lotus bedenke euch hat es eine Kollegin erzählt... Frage: könnte dies nicht auch ein Gerücht sein ..... auf jeden Fall liegt bei euch ganz schön viel im argen...

L
Lotus

10.06.2007 um 17:35 Uhr

Deliah, danke rür den Ausdruck bossing, war mir nicht bekannt.

Ein Gerücht ist es nicht, die Kollegin ist glaubwürdig. Die betroffene Kollegin weiß m.E. noch nichts. Ich denke die würde eien Skandal lostreten. Da sie aber als Ersatzmitglied in die nächste Sitzung kommt, wird sie durch das Protokoll damit konfrontiert. Deshalb meine Frage, welche Möglichkeit gibt es für den BR. Kann der AG machen was er will?

Baccus, danke für Deine hilfreiche Antwort, ich versuche Dir eine E-Mail zu schicken.

Gruß Lotus

K
Kölner

10.06.2007 um 17:45 Uhr

@Deliah Ne. Das stimmt so auch nicht. Man hat den Begriff bossing mal in der Literatur zu installieren versucht, aber er spielt lediglich als Unterbegriff, quasi unterhalb "mobbing" eine Rolle.

@lotus Es ist demnach vollkommen korrekt auch von mobbing durch einen Vorgesetzten zu sprechen!

B
Bergmann

11.06.2007 um 09:25 Uhr

An Alle ---

Was ist aus den schönen Leitsatz geworden -- Man ist solange Unschuldig , bis einen die Schuld bewiesen worden ist !!

Wenn ihr egal ob MA, AG oder BR so über mich mutmaßen würdet -- ich häng euch eine Anzeige am Hals , die sich gewaschen hat !!

S
schichtc

11.06.2007 um 14:55 Uhr

Hallo,

ihr solltet allgemein bedenken, daß sich Drogensüchtige (in diesem Fall Alkoholsucht) vor dem AG im Beisein des BR "outen" sollten. Der AG hat eine Fürsorgepflicht und kann bei Nichtoutung AN kündigen, falls es zu Vorfällen im Arbeitsprozess kommt, die aufgrund Alkoholgenusses verursacht wurden. Alkoholsucht ist eine anerkannte Krankheit und sollte durch entsprechende Maßnahmen behandelt werden. Wurde dem AG mitgeteilt, daß man alkoholkrank ist, kann er nicht so ohne weiteres kündigen. Der AG muß in diesem Fall dem AN die Möglichkeit einräumen, sich z.B. einer Entziehungskur zu unterwerfen. Erst wenn solche Maßnahmen nicht fruchten, kann er kündigen. Eine BV "Sucht" wäre in jedem Fall zu empfehlen.

L
Lotus

11.06.2007 um 19:25 Uhr

Hallo,

ich fasse es nicht. Ich habe doch deutlich gemacht, dass es sich wahrscheinlich von Arbeitgeber um eine üble Nachrede bzw. Mobbing handelt und wollte wisen, was kann oder muß der BR tun. -Sollten wir den AG zur Sede stellen? -Sollen wir es der Kollegin mitteilen? Oder wer hat noch eine Idee. Wir möchten eigentlich den AG abmahnen. Wenn wirklich ein AN A- Probleme hat, dann sollte der AG ihn selbst ansprechen und seinen Verdacht begründen und nicht etwas in die welt setzen, was ja auch den Betriebsfrieden stört.

Lotus

S
schichtc

12.06.2007 um 15:15 Uhr

Lotus,

unangebrachte Reaktion und wie ich finde schon ein wenig frech und anmaßend. Wenn Du eine Frage stellst und erwartest, dass Dir Jemand antwortet, dann solltest Du Dich an die Regeln einer höflichen Korrespondenz gewöhnen. Jeder, der Dir hier antwortet, versucht Dir in irgend einer Art und Weise zu helfen, nimmt sich die Zeit und denkt nach. Solltest Dich nicht wundern, wenn Niemand mehr antwortet. Was Du willst ist die eine Sache, was Du bekommst die Andere!

S
sphinx

12.06.2007 um 22:35 Uhr

@ schichtc,

unangebracht finde ich, wenn Antworter sich in erster Linie selbst darstellen wollen und Dinge in eine Frage hinein interpretieren, ohne beim Frager zu hinterfragen bzw. recherchieren.

Wie du dich in deinem letzten Posting darstellst, möchte ich wegen der Höflichkeit nicht weiter kommentieren.

Achja.. Lotus erscheint mir schon langsam verzweifet darüber, dass seiner Schilderung kaum einer glaubt.

@Lotus, korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.

Einen schönen Abend noch

L
Lotus

12.06.2007 um 23:38 Uhr

Sphinx, Du liegst nicht falsch. Ich wollte nur andere Meinungen einholen wie wir dem AG deutlich machen können, dass so eine Vorgehensweise für die Belegschaft nicht tragbar sei. Da die MA nichts weiß, wir also auch kein Mandat von ihr haben, gestaltet sich diese Situation für den BR nicht so einfach. Gute Nacht Lotus

S
Sittenwächter

12.06.2007 um 23:42 Uhr

@ sphinx

Wenn Du nicht angesprochen bist kannst du Deinen Sermon bitte für dich behalten! Durch hilfreiche Antworten fällst du nicht auf, aber mußt überall Deinen Senf dazu tun

L
Lotte

13.06.2007 um 00:48 Uhr

Sittenwächter, interessante Äußerung für einen, der auch nur seinen "Senf" dazu gibt.

Lotus, was willst Du denn erreichen? Wenn Du das genau weißt, wird alles andere klarer. Ein Gespräch mit dem AG über seinen Verdacht erscheint mir so oder so angeraten.

G
Gregor

27.06.2007 um 15:09 Uhr

"...ich kann das Wort Mobbing schon nicht mehr hören, bei uns in der Firma fühlen sich einzelne MA schon gemobbt, wenn sie für ihr Entgelt arbeiten sollen....."

Hallo ihr Lieben!

Solche Stammtischparolen höre ich nur wenn mein Gegenüber betrunken ist! Wenn sich ein MA schon deshalb gemobbt vorkommt würde ich mir über die Führungskultur Gedanken machen.

alles gute wünscht euch

Gregor

K
Kölner

27.06.2007 um 19:09 Uhr

@Gregor Kennst Du Alkoholiker? Wohl nicht!

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