GL spielt MA aus - Was sollte (kann) der Betriebsrat tun?
Hallo Forum,
Folgende Situation hat sich bei uns zugetragen: Heimleitung äußert einer Kollegin gegenüber, dass der Verdacht eines Alkoholproblems bei Kollegin R vermutet wird. Unbegründet! Diese Kollegin ist oft krank ( Ersatzmitglied). Angeblich hat der HL diese Vermutung vom Geschäftsführer. Der GF hat schon mal bei einem Berwerber so eine Äußerung gemacht, ihn aber dann doch eingestellt. Nur weil er bei der Vorstellung aufgeregt war. Wir, die über diese Denunzierung wissen, finde, dass es eine Sauerei von der GL ist so etwas zu äußern. Hinzu kommt, dass der HL es mit Wahrheit nicht so genau nimmt und gern MA gegeneinander ausspielt. Die Kollegin weiß davon nichts, wird aber bald als Ersatzmitglied geladen. Wie gehen wir vor? Am liebsten würde ich zum GF gehen und ihn zur Rede stellen? Wer weiß, was die noch so alles in die Welt setzen und die betroffenen wissens nicht. Haben wir als BR Handlungsspielraum auf Grund der Ordnung im Betrieb? Kann es denn sein , dass sich Leitungsebene ( Pflege ) nur noch auf schlechtem Niveau bewegt?
Community-Antworten (21)
09.06.2007 um 22:17 Uhr
Tja, woher wollt ihr wissen, dass kein Alkoholproblem vorliegt?
Tatsache ist, dass der AG entscheidet wen er einstellt und nicht der BR.
09.06.2007 um 22:38 Uhr
@ Lotus
"..Am liebsten würde ich zum GF gehen und ihn zur Rede stellen?..."
Der AG ist sicher der richtige Ansprechpartner. :-)
Aber sprich erst mit ihm, wenn du nicht mehr so empört und aufgeregt bist ;-)
Inhalt wäre dann, dass der HL derartige Dinge verbreitet und damit ggf. den Betriebsfrieden stört und der Gl deshalb auf den HL einwirken möchte, derartiges zu unterlassen.
By the way könnte man für alle Eventualitäten eine BV " Sucht" aushandeln.
LG
09.06.2007 um 23:38 Uhr
Deliah,
bei der Einstellung ging es bei dem GF um Vermutungen, die er aber nicht für sich behalten hat, sondern hat es anderen gegenüber geäußert und ich denke mit Vermutungen sollte jeder vorsichtig umgehen. Es ist Rufschädigung. Wenn ein Alkohol-Problem vorläge, sollte eres doch mit der/ dem Betroffenen ansprechen und in seiner Fürsorgepflicht Hilfe anbieten. Es ist ein GERÜCHT: Hier geht es doch schlicht um üble Nachrede und das von AG-Seite sphinx Du hast Recht, die Emotionen müssen runter, uns empört es nur so, dass die AG vor nichts zurückschrecken und ich frage mich, was haben die davon. Und ich denke schon, auch wenn dieses Gerücht nicht alle wissen, dass der Betriebsfrieden erheblich gestört wird.
Lotus
09.06.2007 um 23:53 Uhr
Ach so es ist ein Gerücht, auch in unserer Firma gab es mal ein Gerücht, dass ein MA Alkoholprobleme hat, es gab viele die es nicht geglaubt haben, Fakt ist jedoch, ider MA erbrach sich im Vollrausch und erstickte an dem erbrochenen... deshalb nochmal meine Frage an dich, bist du ganz sicher dass diese MA kein Suchtproblem hat?
10.06.2007 um 10:10 Uhr
Nochmal an Deliah,
ich weiß es nicht und von den MA hat es noch keiner bemerkt. Gerüchte, so glaube ich gibt es in jeder Firma, aber wenn die Gerüchteküche von der Leitung her in Aktion gesetzt wird, hat das m.E. einen anderen Stellenwert. Wenn der AG einen begründeten Verdacht hat, dann kann er die Kollegin selbst ansprechen, oder? Für uns als BR fällt diese Vorgehensweise unter Mobbing. Wir möchten einfach nur wissen: " Was können wir tun"?
Lotus
10.06.2007 um 10:30 Uhr
Hallo Lotus, das geht natürlich nicht, das ist Mobbing Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht zum Schutze der Beschäftigten nachkommt und geeignete – auch vorbeugende – Maßnahmen gegen Psychoterror am Arbeitsplatz ergreift (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Siehe auch § 75 Abs. 1 BetrVG: Hiernach haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Lösung des Problems »Mobbing« unterbreiten (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)
10.06.2007 um 10:34 Uhr
sorry, da fehlte mal wieder die Hälfte. Wir haben uns in so einem ähnlichen Fall Hilfe von außen geholt. Schreibe mir eine Mail und ich schicke dir mehr....
10.06.2007 um 13:45 Uhr
hallo lotus,
bei uns im BR gleubten nur mein Kollege und ich unserem AG , alle anderen waren überzeugt dass dieser Mitarbeiter kein Alkoholprobelm hat, ... leider denken noch immer viele menschen ein Alkoholkranker schwankt etc.
Ist es wirklich Mobbing, sprich doch einfach mit der Hl vielleicht kann sie ihren Verdacht begegründen, ich kann das Wort Mobbing schon nicht mehr hören, bei uns in der Firma fühlen sich einzelne MA schon gemobbt, wenn sie für ihr Entgelt arbeiten sollen.....
10.06.2007 um 13:55 Uhr
Hei baccus und lotus, wenn es von der GF oder von der HL kommt nennt man es nicht mobbing sondern bossing, man sollte wenn man gegen diese Personen vorgehen möchte zuminde den richtigen Begriff verwenden.
Ähm, was sagt denn die betroffene mitarbeiterin dazu?
@Lotus bedenke euch hat es eine Kollegin erzählt... Frage: könnte dies nicht auch ein Gerücht sein ..... auf jeden Fall liegt bei euch ganz schön viel im argen...
10.06.2007 um 17:35 Uhr
Deliah, danke rür den Ausdruck bossing, war mir nicht bekannt.
Ein Gerücht ist es nicht, die Kollegin ist glaubwürdig. Die betroffene Kollegin weiß m.E. noch nichts. Ich denke die würde eien Skandal lostreten. Da sie aber als Ersatzmitglied in die nächste Sitzung kommt, wird sie durch das Protokoll damit konfrontiert. Deshalb meine Frage, welche Möglichkeit gibt es für den BR. Kann der AG machen was er will?
Baccus, danke für Deine hilfreiche Antwort, ich versuche Dir eine E-Mail zu schicken.
Gruß Lotus
10.06.2007 um 17:45 Uhr
@Deliah Ne. Das stimmt so auch nicht. Man hat den Begriff bossing mal in der Literatur zu installieren versucht, aber er spielt lediglich als Unterbegriff, quasi unterhalb "mobbing" eine Rolle.
@lotus Es ist demnach vollkommen korrekt auch von mobbing durch einen Vorgesetzten zu sprechen!
11.06.2007 um 09:25 Uhr
An Alle ---
Was ist aus den schönen Leitsatz geworden -- Man ist solange Unschuldig , bis einen die Schuld bewiesen worden ist !!
Wenn ihr egal ob MA, AG oder BR so über mich mutmaßen würdet -- ich häng euch eine Anzeige am Hals , die sich gewaschen hat !!
11.06.2007 um 14:55 Uhr
Hallo,
ihr solltet allgemein bedenken, daß sich Drogensüchtige (in diesem Fall Alkoholsucht) vor dem AG im Beisein des BR "outen" sollten. Der AG hat eine Fürsorgepflicht und kann bei Nichtoutung AN kündigen, falls es zu Vorfällen im Arbeitsprozess kommt, die aufgrund Alkoholgenusses verursacht wurden. Alkoholsucht ist eine anerkannte Krankheit und sollte durch entsprechende Maßnahmen behandelt werden. Wurde dem AG mitgeteilt, daß man alkoholkrank ist, kann er nicht so ohne weiteres kündigen. Der AG muß in diesem Fall dem AN die Möglichkeit einräumen, sich z.B. einer Entziehungskur zu unterwerfen. Erst wenn solche Maßnahmen nicht fruchten, kann er kündigen. Eine BV "Sucht" wäre in jedem Fall zu empfehlen.
11.06.2007 um 19:25 Uhr
Hallo,
ich fasse es nicht. Ich habe doch deutlich gemacht, dass es sich wahrscheinlich von Arbeitgeber um eine üble Nachrede bzw. Mobbing handelt und wollte wisen, was kann oder muß der BR tun. -Sollten wir den AG zur Sede stellen? -Sollen wir es der Kollegin mitteilen? Oder wer hat noch eine Idee. Wir möchten eigentlich den AG abmahnen. Wenn wirklich ein AN A- Probleme hat, dann sollte der AG ihn selbst ansprechen und seinen Verdacht begründen und nicht etwas in die welt setzen, was ja auch den Betriebsfrieden stört.
Lotus
12.06.2007 um 15:15 Uhr
Lotus,
unangebrachte Reaktion und wie ich finde schon ein wenig frech und anmaßend. Wenn Du eine Frage stellst und erwartest, dass Dir Jemand antwortet, dann solltest Du Dich an die Regeln einer höflichen Korrespondenz gewöhnen. Jeder, der Dir hier antwortet, versucht Dir in irgend einer Art und Weise zu helfen, nimmt sich die Zeit und denkt nach. Solltest Dich nicht wundern, wenn Niemand mehr antwortet. Was Du willst ist die eine Sache, was Du bekommst die Andere!
12.06.2007 um 22:35 Uhr
@ schichtc,
unangebracht finde ich, wenn Antworter sich in erster Linie selbst darstellen wollen und Dinge in eine Frage hinein interpretieren, ohne beim Frager zu hinterfragen bzw. recherchieren.
Wie du dich in deinem letzten Posting darstellst, möchte ich wegen der Höflichkeit nicht weiter kommentieren.
Achja.. Lotus erscheint mir schon langsam verzweifet darüber, dass seiner Schilderung kaum einer glaubt.
@Lotus, korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.
Einen schönen Abend noch
12.06.2007 um 23:38 Uhr
Sphinx, Du liegst nicht falsch. Ich wollte nur andere Meinungen einholen wie wir dem AG deutlich machen können, dass so eine Vorgehensweise für die Belegschaft nicht tragbar sei. Da die MA nichts weiß, wir also auch kein Mandat von ihr haben, gestaltet sich diese Situation für den BR nicht so einfach. Gute Nacht Lotus
12.06.2007 um 23:42 Uhr
@ sphinx
Wenn Du nicht angesprochen bist kannst du Deinen Sermon bitte für dich behalten! Durch hilfreiche Antworten fällst du nicht auf, aber mußt überall Deinen Senf dazu tun
13.06.2007 um 00:48 Uhr
Sittenwächter, interessante Äußerung für einen, der auch nur seinen "Senf" dazu gibt.
Lotus, was willst Du denn erreichen? Wenn Du das genau weißt, wird alles andere klarer. Ein Gespräch mit dem AG über seinen Verdacht erscheint mir so oder so angeraten.
27.06.2007 um 15:09 Uhr
"...ich kann das Wort Mobbing schon nicht mehr hören, bei uns in der Firma fühlen sich einzelne MA schon gemobbt, wenn sie für ihr Entgelt arbeiten sollen....."
Hallo ihr Lieben!
Solche Stammtischparolen höre ich nur wenn mein Gegenüber betrunken ist! Wenn sich ein MA schon deshalb gemobbt vorkommt würde ich mir über die Führungskultur Gedanken machen.
alles gute wünscht euch
Gregor
27.06.2007 um 19:09 Uhr
@Gregor Kennst Du Alkoholiker? Wohl nicht!
Verwandte Themen
BR Verdacht - Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer, wenn Sie denken dass Ihr BR falsch spielt?
ÄlterWelche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer, wenn Sie denken das Ihr BR falsch spielt? Er vertritt generell mit seinen mündl.Argumenten nur den Arbeitgeber, selbst entgegen den Tarifverträgen.(Auch ebenso
Dierektversicherung - Krankenkassenbeiträge
ÄlterZum Thema "Direktversicherung" Urteil: Az: BAG 3 ABR 29/92 fehlt ganz entscheidend - was passierr nach dem Ende der Versicherung? Folgendes aktuelles Thema: Wer in der Arbeitszeit mit seinem Arbeitge
Umgehung vom §29 Absatz 3 BetrVG
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine wichtige Frage. Nach §29 BetrVG kann ein viertel der BR Mitglieder einzelne Tagesordnungspunkte quasi erzwingen. Was aber nun, wenn der BRV zwar die geforderten Punkte i
Wählerliste erstellen
Älterhallo zusammen ich würde gerne wissen nach welcher Reihenfolge eine Wählerliste erstellt wird. Ich bin Mitglied der IG BCE. Kann der alte Betriebsrat die Liste erstellen wie er möchte oder wird vie
Wenn der AG einem AN in der Probezeit kündigen möchte, welche Rolle spielt der BR in dieser Angelegenheit?
ÄlterWenn der AG einem AN in der Probezeit kündigen möchte, welche Rolle spielt der BR in dieser Angelegenheit? Welche Rechte und Pflichten spielen hier eine Rolle? Was muß der AG und was der AN beac