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Betriebratswahl bei Leiharbeitsfirmen?

CM
Cara Mia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Ich habe mal eine Frage. Unsere Firma hat jetzt eine Leiharbeitsfirma gegründet und es werden nur noch MA über diese Firma bei uns bei uns eingesetzt. Wir als BR sind ja nicht wirklich für diese MA zuständig. Wie sieht das aus wenn LA einen eigenen BR wählen? Ist die genauso zu handhaben wie bei anderen Firmen, oder gibt es hier unterschiede? Ich finde nichts zu diesem Thema.

Danke

5.13003

Community-Antworten (3)

P
pit47

05.06.2007 um 09:56 Uhr

Hallo Cara Mia, empfehle zu diesen Thema das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), speziell den § 14. Ist auch im Internet einsehbar.

BT
betriebliche trübung

05.06.2007 um 21:48 Uhr

hallo cara,

meines wissens wird hier nicht unterschieden. wäre auch ein ding. AN 1. und 2. klasse... und das durch gesetz und nicht nur durch eigenartige tarifvertragsparteien in stein gegossen.

FB
Frank B

06.06.2007 um 14:31 Uhr

Die Leiharbeitnehmer haben das große Previleg in zwei Betrieben den BR zu wählen!

Im Verleih- und im Entleihbetrieb.

Also sollten diese Kollegen sich schnellstens einen eigenen BR wählen!

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