Erstellt am 04.06.2007 um 10:47 Uhr von GBRSHG1
Guten Morgen Motze,
ich hab auf dem Sektor wenig Erfahrung,
aber wenn es möglich ist aus den Kommentaren einzelne Personalien oder Personen erkannt werden können, so wäre das meines Erachtens nach nicht zulässig ohne die Zustimmung der Betroffenen.
Ich würde bei so einer aggressiven Vorgehensweise der GL einen Rechtsanwalt kontaktieren. Für mich ist das Störung des Betriebsfriedens.
Aber bitte prüfe das selbst noch einmal genau!!!!
Erstellt am 04.06.2007 um 11:05 Uhr von Frank B
Ich würde mich mal mit dem Datenschutz befassen.
Erstellt am 04.06.2007 um 11:25 Uhr von Konrad
Solch ein Verhalten der GL ist ein grober Verstoß gegen die Zweckbindung des Datenschutzes in § 28 Abs. 1 BDSG und ist strafbar ! Genauso unverschämt und lächerlich die Kommnetierung.
Würde die GL unverzüglich auffordern dies abzuhängen. Wer ist im Betrieb Datenschutzbeauftragter ?
Im 2. Schritt würde ich das neue Zeiterfassungssystem und deren „technischen Möglichkeiten“ in einer Betriebsvereinbarung regeln.
Erstellt am 04.06.2007 um 11:57 Uhr von motze
Danke Konrad !
OK.So in etwa haben wir es uns ja auch schon gedacht und wir werden jetzt handeln!!!Dieses ist mal wieder ein grober Verstoss der GL...
Aber so wie es aus sieht wollen sie es wirklich zu einen Machtspiel ankommen lassen,denn die GL hat ja des öfteren schon verlautet das es ihr scheiss egal ist , was der BR sagt und wie er handelt!Denn die Gesetze in der Firma macht die GL...laut GL..........
Erstellt am 04.06.2007 um 13:22 Uhr von Kölner
@motze, Konrad
Ich würde als BR - ganz non chalant - hier mit dem § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG daherkommen.