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BR noch handlungsfähig?

D
donkies
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser BR besteht aus 3 Mitgliedern, Stellvertreter haben wir keine mehr. Bei der BR-Wahl waren wir insgesamt 32 Angestellte. Mittlerweile sind wir nur noch 11. Jetz will ein BR-Mitglied kündigen. Ist der BR noch handlungsfähig, oder muß neu gewählt werden??? Wir müssen ganz sichergehen, denn der Betrieb stellt das operative Gesdchäft ein, bleibt aber bestehen. Ein Interessensausgleich wurde schon abgeschlossen... Gruß, donkies

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Community-Antworten (7)

RH
Robin H

04.06.2007 um 11:21 Uhr

Der Betriebsrat bleibt handlungsfähig bis zum Abschluss der Neuwahl.

Er ist dann (bei 2 Mitgliedern) schon ab einem anwesenden BR-Mitglied beschlussfähig. Allerdings müssen nach Ausscheiden des kündigenden BR-Mitglieds, und einer BR-Größe von dann unter 3 Mitgliedern, auch "unverzüglich" Neuwahlen eingeleitet werden.

D
donkies

04.06.2007 um 13:53 Uhr

Vielen Dank!!

Ist das richtig: Neuwahlen nach §13.2 BetrVG???

RH
Robin H

04.06.2007 um 15:32 Uhr

Genauer gesagt: Neuwahlen gemäß §13 (2) Nr.2 BetrVG

Aber laßt euch ruhig Zeit damit, nichts übereilen, keine Hektik. Wie gesagt, auch der bestehende BR ist unter Zahl noch voll handlungsfähig.

D
donkies

04.06.2007 um 15:38 Uhr

Vielen Dank!!!! In welchem Zeitraum ("unverzüglich") müssen die Neuwahlen eingeleitet werden?

K
Kölner

04.06.2007 um 15:43 Uhr

@donkies "unverzüglich" heisst "ohne schuldhaftes verzögern"

D
donkies

04.06.2007 um 15:49 Uhr

Es gibt also keinen festgelegten Zeitraum?

RH
Robin H

04.06.2007 um 16:51 Uhr

Nein, und es kann sooooo schwierig und langwierig sein, einen Wahlvorstand zu finden.

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