Hallo, wir wählen zum ersten Mal einen Betriebsrat. Da kommen fast jeden Tag neue Fragen auf: Wie ist das mit MitarbeiterInnen im Erziehungsurlaub? Sind die Wahlberechtigt? Auch passiv? Danke für eure Antwort
Erstellt am 31.05.2007 um 14:13 Uhr von Frank B Ja, sie sind wählbar und dürfen wählen. §§7,8 BetrVG Kommentierung durchlesen!