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Wahlberechtigung im Erziehungsurlaub?

F
Festausschuss
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir wählen zum ersten Mal einen Betriebsrat. Da kommen fast jeden Tag neue Fragen auf: Wie ist das mit MitarbeiterInnen im Erziehungsurlaub? Sind die Wahlberechtigt? Auch passiv? Danke für eure Antwort

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B

31.05.2007 um 16:13 Uhr

Ja, sie sind wählbar und dürfen wählen.

§§7,8 BetrVG Kommentierung durchlesen!

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