Erstellt am 15.05.2007 um 15:53 Uhr von waschbär
baccus,
Hi, der Zeitraum beim Zwischenzeugniss scheint nicht klar zu sein im gegensatz zu den anderen Zeugniss ggf hilft dir der Tex unten ! Wegen zugünftiger umgehungen solcher Dinger
...Der Betriebsrat hat bei der Zeugniserteilung keine Mitbestimmungsrechte. Die Zeugniserteilung kann aber auch im Rahmen von Beurteilungsgrundsätzen nach § 94 Abs. 2 BetrVG erfolgen. Entschließt sich der Arbeitgeber zur Einführung von Beurteilungsgrundsätzen, so ist diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig, vgl. F.K.H.E. § 94 Rn. 32, 20. Auflage.
Der Arbeitnehmer kann auch nach § 84 Abs. 1 BetrVG von seinem Beschwerderecht Gebrauch machen und den Betriebsrat um Unterstützung ersuchen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer noch im Betrieb beschäftigt ist.
Der Betriebsrat kann, falls er die Beschwerde für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber die Behandlung und Erledigung der Beschwerde beantragen. Nach § 85 Abs. 2 BetrVG kann nötigenfalls die Einigungsstelle durch den Betriebsrat angerufen werden.
Erstellt am 16.05.2007 um 09:16 Uhr von SSGG
Moin baccus,
selbst schreiben und der Personalabteilung vorlegen und ein Gespräch zur Inhaltsbewertung vereinbaren.
Erstellt am 16.05.2007 um 09:22 Uhr von baccus
Moin SSGG,
liegt schon geschrieben von uns, (Zweitniederlassung, haben das früher auch selbst gemacht)in der Zentrale seit 4 Wochen vor.
Gruß
Erstellt am 16.05.2007 um 15:04 Uhr von SSGG
Moin baccus,
liegt denn eine Dringlichkeit vor?
Unter Umständen resultiert das Ausstellen eines Zwischenzeugnis aus der Fürsorgepflicht des AG, siehe
http://www.jobware.de/ra/ct/az/10.html#
Erstellt am 16.05.2007 um 17:22 Uhr von baccus
Erstellt am 17.05.2007 um 01:34 Uhr von waschbär
Ihr beide .... aaaagrrrr .
Habt ihr den auch an das gedacht : senkrechter Strich mit Kugelschreiber/Füllhalter, links stehend von der Unterschrift, der aussieht wie ein "Ausrutscher" .... heisst mitglied einer GEW !
Ver.di hat auch jede menge zu dem Thema, selbst bei W.A.F steht viel wen auch stellenweise etwas merkwürdiges , aber egal dafür gibt es ja auch ein Seminar .-))
Erstellt am 17.05.2007 um 09:13 Uhr von baccus
Moin Waschbär,
natürlich sind uns diverse Striche und Punkte...... und was sonst noch bekannt.
Meine Kollegin ist Sekretärin der GL und Mitglied des BR. in unserer Zweigstelle.
Sie hat die 1. Version des Zwischenzeugnisses schon entschärft, in dem stand....geschrieben vom Abtl.....
ausserdem ist Herr XYXY Mietglied des Betriebsrates.
P.s. was versteht ihr unter Beurteilungsgrundsätzen?
Erstellt am 17.05.2007 um 09:37 Uhr von willi
baccus hat euer herr xyxy überhaupt einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Erstellt am 17.05.2007 um 10:11 Uhr von baccus
@willi,
nach Umstukturierungsmaßnahmen (Entlassungen von einem Teil unserer Belegschaft), ja.
Der Kollege darf noch bleiben.... Trotzdem möchte er ein Zwischenzeugnis.
Darum geht es auch garnicht, das wird ja von der GL nicht in Abrede gestellt.
Es geht darum wie lange er noch warten muss. Es sind schon 8 Wochen.....
Erstellt am 17.05.2007 um 11:04 Uhr von Konrad D.
"ausserdem ist Herr XYXY Mietglied des Betriebsrates"
Callboy?
Erstellt am 17.05.2007 um 20:43 Uhr von waschbär
baccus,
Du willst mir hier wirklich Erzählen das Du eine GF SEK benötigst um die "Grobe" Vermüllung deines Zwischenzeugniss zu Beseitigen ?
Holla die Waldfee ! Kein wunder das Du nur ein "Miet" BRM bist !
Wusste gar nicht das die Zeitarbeit BRM im Angebot hat .-)
Erstellt am 17.05.2007 um 23:06 Uhr von baccus
@ Waschbär,
ich weis` ja nicht, was dir so im Kopf rumspukt????
....>".Du willst mir hier wirklich Erzählen das Du eine GF SEK benötigst um die "Grobe" Vermüllung deines Zwischenzeugniss zu Beseitigen "?<
mit diesem hochinteligenten Text kann ein Callboy nix anfangen.
Als Seebär würde ich ihn Kiel-holen.
Erstellt am 18.05.2007 um 01:35 Uhr von waschbär
Du Kielersprotte, ..... LESE ....
Die Tätigkeit als Betriebsrats- bzw. Personalratsmitglied ist grundsätzlich nicht zu erwähnen, wenn der Arbeitnehmer nicht damit einverstanden ist (vgl. BAG 19.8.92, NZA 93, 222).
Etwas anderes kommt in Betracht, wenn eine Beurteilung ausnahmsweise wegen der völligen Freistellung ohne Erwähnung der ehrenamtlichen Tätigkeit gar nicht möglich ist, ein qualifiziertes Zeugnis aber gewünscht wird (vgl. BAG, a.a.O.).
.... Besser.. ???
Und wegen deiner Beruteilungsgrundsätze...
Extra für dich >Zwischenzeugniss<
http://www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de/meldung_volltext.php3?si=464cfcac7132b&id=4027766f22ef0&akt=checklisten&view=&lang=1
Erstellt am 18.05.2007 um 08:34 Uhr von baccus
Erstellt am 18.05.2007 um 14:58 Uhr von baccus
@waschbär,
ich glaube nicht nur ich stehe manchmal auf der Leitung.
Danke für die Info´s
P.s.: übrigens so unter 4 Augen, wenn du zufällig ein "e" findest, mir ist eins abhanden gekommen. Das was ich benutze ist gemietet!
Erstellt am 19.05.2007 um 12:39 Uhr von waschbär
baccus,
war klar das du so ein Mietbr bist .....
ggf könnten wir mal ein Meeting machen ?
Erstellt am 19.05.2007 um 14:38 Uhr von baccus
waschbär,
was geht hier eigentlich ab?
ich glaube ich bin zu gutgläubig, wenn ich davon ausgehe, dass es hier nur nette BR Kollegen gibt, die dieses Forum zum Gedankenaustausch und als Infobox gegen den AG nützen.
Wäre absolut schade, wenn dieses Forum zu einer platten Plattform verkommt.
Mit der Hilfe hier, die mir zuteil wurde, hatte ich ein gutes und starkes Gefühl bei meiner BR Tätigkeit. Bis jetzt und dass soll verdammt nochmal so bleiben.
LG Baccus
Erstellt am 19.05.2007 um 14:52 Uhr von Mona-Lisa
@baccus,
lass dich nicht aus der Spur bringen!
waschbär ist im Herzen ein astreiner Betriebsrat, denke ich mir mal...
Erstellt am 19.05.2007 um 19:14 Uhr von baccus
@Mona-Lisa,
das glaube ich ja auch, nur manchmal verstehe ich ihn nicht.
Trotzdem ich bleibe in der Spur. Wir wachsen mit unseren Aufgaben.
Erstellt am 20.05.2007 um 10:14 Uhr von waschbär
baccus
Glauben kanst Du in der kirche ! hier zählt nur das Harte Dschungel § .
Ist man erst mal bei der Waschbär Logik duchgestiegen,versteht man auch alles . :-)
Erstellt am 20.05.2007 um 11:18 Uhr von sphinx
@ mein liebster Waschbär,
deine gutgemeinten, aber unklaren Andeutungen machen manchmal die Dinge für mich schlimmer als sie sind.
Eine (vertrauliche) klare Aussage ist für mich meistens hilfreicher. ;-)
Kaffee ist fertig! :-)
Liebe Grüße
Erstellt am 20.05.2007 um 11:26 Uhr von aschbär
sphinx
Mein Schwanz brennt ! Kaffee hilft nicht !
Erstellt am 20.05.2007 um 11:43 Uhr von Tilly Eulenspiegel
Aschbär,
mache deinem Namen alle Ehre und zerfalle zu Asche!
Erstellt am 20.05.2007 um 12:03 Uhr von baccus
@all,
ich glaub ich bin im falschen Film, eh` was geht?
Ist das noch hilfreich und intelligent?
Ist Ignorantz da noch angebracht ....
Können sich diese Dummschwätzer nicht wo anders hin verziehen?
Erstellt am 20.05.2007 um 12:06 Uhr von Chefkoch
baccus
Ey Kollege du besser Eis Essen gehen , ist besser für Herz .