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Misstrauen gegen den Betriebsrat?

N
nick123
Jan 2018 bearbeitet

mal eine kurze Frage : gibt es die moeglichkeit eines "Misstrauensantrags" gegen den betriebsrat ? Der betriebsrat unserer Firma hat persoenlich ihm gegenueber gemachte aussagen und meinungen namentlich der Geschaeftsleitung mitgeteilt und teilweise auch in Sinn und Wortlaut verdreht um eigene Ziele zu verfolgen .

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Community-Antworten (3)

S
Sternburg

02.05.2007 um 15:01 Uhr

Sowas wie ein Misstrauensvotum gegen den Betriebsrat gibt es nicht.

Der § 23 Abs. 1 BetrVG regelt, wie im Falle der Verletzung gesetzlicher Pflichten gegen den Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder vorzugehen ist.

N
nick123

02.05.2007 um 15:32 Uhr

danke ! bin grad am nachlesen

H
hans

02.05.2007 um 16:21 Uhr

Naja, vielleicht sollte man auch mal mit dem BR selbst reden.... Für den Holzhammer ist immer noch Zeit.

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