Erstellt am 02.05.2007 um 13:01 Uhr von Sternburg
Sowas wie ein Misstrauensvotum gegen den Betriebsrat gibt es nicht.
Der § 23 Abs. 1 BetrVG regelt, wie im Falle der Verletzung gesetzlicher Pflichten gegen den Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder vorzugehen ist.
Erstellt am 02.05.2007 um 13:32 Uhr von nick123
danke !
bin grad am nachlesen
Erstellt am 02.05.2007 um 14:21 Uhr von hans
Naja, vielleicht sollte man auch mal mit dem BR selbst reden....
Für den Holzhammer ist immer noch Zeit.