Bewertungsbögen und Datenschutz
Hallo,
wir sind grade mit unserem AG am verhandeln über eine BV zum Thema Bewertungssystem(e). Ein Punkt den wir gerne drinstehen hätten, der dem AG aber nicht schmeckt bezieht sich auf die Einsichtnahme in Beurteilungen. Hintergrund ist der, dass der BR sicherstellen will, das der jeweilige Vorgesetzte die Beurteilung nicht dazu nutzt um berechtigte Forderungen des Mitarbeiters abzuwenden (Gehaltserhöhung etc.). Dazu würden wir gern ein grundsätzliches Einsichtsrecht in der BV verankern. Der AG wert sich dagegen unter anderem mit datenschutzrechtlichen Gründen. Ist dieser Einwand berechtigt oder steht dem BR ein Recht auf Einsichtnahme zu bzw. kann dies in einer BV vereinbart werden?
Community-Antworten (3)
24.04.2007 um 17:46 Uhr
@StefanErgi, warum etwas fordern, das euch lt. BetrVG zusteht?
§ 94 BetrVG - IV. Beurteilungsgrundsätze
24.04.2007 um 18:12 Uhr
@Mona-Lisa
Wir fordern ein Einsichtsrecht in durchgeführte Bewertungen um ggf. vergleichen zu können, ob der Vorgesetzte individuell beurteilt oder nach Schema F.
24.04.2007 um 22:49 Uhr
Hallo StefanErgi
ich vermute, dass die Bewertungen Bestandteil der Personalakte sind. § 83 BetrBG gibt dem Arbeitnehmer das Recht, in seine Personalakte Einsicht zu nehmen und hier ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen. So ganz aus dem Geschaeft werdet ihr also nicht genommen ;-)
Als PR haben wir derzeit ein aehnliches Problem. Wir erarbeiten derzeit eine DV zu Leistenungsentgelten nach § 18 TVOeD. Hier wuenschen wir im Rahmen der Informationsrechte, eine Aufschluesselung der Bewertungspunkte nach Endgeltgruppen und u.a. auch nach Geschlechtern.
Im Rahmen der Erarbeitung dieser DV sind wir als Kontrollinstrument auch auf statistische Verfahren gekommen: Wenn man davon ausgeht, das im Normalfall eine durchschnittliche Leistung erbracht wird, koennte man mit Hilfe der Normalverteilung ermitteln, ob es statistische Ausreisser gibt. Evtl. waere dies ja auch ein praktikables Kontrollinstrument, welches auf jeden Fall nicht den Datenschutz verletzt.
Mit kollegialen Gruessen Joachim
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