Hallo,

wir sind grade mit unserem AG am verhandeln über eine BV zum Thema Bewertungssystem(e). Ein Punkt den wir gerne drinstehen hätten, der dem AG aber nicht schmeckt bezieht sich auf die Einsichtnahme in Beurteilungen. Hintergrund ist der, dass der BR sicherstellen will, das der jeweilige Vorgesetzte die Beurteilung nicht dazu nutzt um berechtigte Forderungen des Mitarbeiters abzuwenden (Gehaltserhöhung etc.). Dazu würden wir gern ein grundsätzliches Einsichtsrecht in der BV verankern. Der AG wert sich dagegen unter anderem mit datenschutzrechtlichen Gründen. Ist dieser Einwand berechtigt oder steht dem BR ein Recht auf Einsichtnahme zu bzw. kann dies in einer BV vereinbart werden?