Verlassen des Firmengeländes ohne "auszustempeln" - Wie kann der Betriebsrat helfen?
Eine Kollegin von mir hat das Firmengelände mehrfach für längere Zeit verlassen, ohne "auszustempeln". Wie kann ich ihr als Betriebsrätin helfen? Danke vorab für eine Antwort. Ulrike/HH
Community-Antworten (15)
24.04.2007 um 10:50 Uhr
Hallo Uli !
Wie oft hat Sie das Gelände verlassen u. welche Gründe hatte Sie das zu tun ? Versuch wenn möglich eine Ermahnung bei Ihrem Vorgesetzten zu erreichen. Kommt natürlich darauf an welche Gründe Sie angibt. Sind diese nicht wichtig genug das Gelände zu verlassen wird sie wohl um eine Abmahnung nicht drumrum kommen. Hat Sie schon eine Er. o. Ab- Mahnung in dieser Angelegenheit ?
Gruß MrBig
24.04.2007 um 11:14 Uhr
Sie ist wohl in der letzten Woche 3-5 mal für ca. 1-1/2 Std. weg gewesen. Das haben direkte Kollegen ausgesagt. Beweise gibt es dafür nicht. Sie musste dringende private Dinge erledigen, weil sie momentan gerade viel Stress im Privatleben hat. Der Arbeitgeber will warscheinlich direkt kündigen. Ohne Abmahnung. Geht das?. Es gab vorher keine Er.-od.Ab-Mahnung.
24.04.2007 um 11:17 Uhr
@MrBig, wieso sollte die Betriebsrätin eine Ermahnung beim Vorgesetzten auslösen?
@Ulrike, Ihr nochmals nachhaltig ins Gewissen reden und auf Konsequenzen hinweisen. Mehr Möglichkeiten sehe ich leider auch nicht.
24.04.2007 um 11:27 Uhr
@Ulrike/HH So ganz verständlich ist das Vorgehen des BR's nicht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das ganze überhaupt ein Fall für einen BR ist.
24.04.2007 um 12:00 Uhr
Was heißt Vorgehen des BR´s? Wenn es auf eine Kündigung hinausläuft, sind wir doch im Boot. Ich gehe auf jedem Fall gleich in das Personalgespräch und höre mir dort den Sachverhalt an. Ich wollte nur wissen, ob ich die Kollegin irgendwie schützen kann. Denn Beweise gibt es ja nicht.
24.04.2007 um 15:21 Uhr
Sei mir nicht böse: Aber wenn sie wirklich einfach die Arbeit verlassen hat, ist eine Abmahnung oder je nach Vorgeschichte auch eine Kündigung m.E. angemessen. STOP - dazu soll es natürlich nicht kommen und man kann das sicherlich auch vom Tisch bekommen. Aber bitte mal den eigenen Denkansatz zurecht rücken: Den Fehler hat die Kollegin gemacht, nicht der AG.
Bitte immer bedenken: Wenn der BR halbwegs objektiv bleibt, hat er mehr Akzeptanz beim AG und kann auch mehr bewirken. Ein "das war von der Kollegin sicherlich falsch, aber..." kann besser sein als ein "pfft, gibt doch keine Beweise". Nur mal so zum drüber nachdenken.
24.04.2007 um 15:40 Uhr
@Ulrike Das Beweisproblem ist eine Sache die der AG im ggf. folgenden Kündigungsschutzprozess. Da muss der AG also die Prozessrisiken abschätzen. Aber Achtung: auch die Aussage des Vorgesetzten ist selbstverständlich ein zulässiges Beweismittel.
Ob ein ArbeitszeitBETRUG (und über den sprechen wir hier) auch zu einer gerechtfertigten Kündigung führen kann hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aber das Verhalten der AN ist schon äußerst kritisch zu beurteilen!
24.04.2007 um 16:30 Uhr
@Ulrike/HH, wenn es keine Beweise gibt, glit immer noch der Grundsatz in dubio Proreo oder??? Trotzdem würde ich der Kollegin mal ins Gewissen reden. Und manchmal hilft auch nur zuhören beim Stress im Privatleben. Gruß baccus
24.04.2007 um 16:39 Uhr
Ulrike,
du führst zwei Argumente auf:
- Beweise gibt es ja nicht.
- Die Kollegin musste weg wegen privater Probleme.
Die Kollegin sollte bedenken: wenn sie sich nach Argument 2 äußert, dann hat sie den Betrug zugegeben, dann fällt Argument 1 weg.
24.04.2007 um 16:58 Uhr
@baccus @peters
Beweise gibt es doch! Ulrike schreibt selber "Das haben direkte Kollegen ausgesagt."
24.04.2007 um 17:04 Uhr
@paula, Du sagst es - ausgesagt.... aber auch die Kollegin beim Verlassen des Firmengeländes -gesehen??
24.04.2007 um 18:33 Uhr
@baccus Nein ich weiß nicht ob die das gesehen haben. Aber Du hast anscheinend andere Quellen als ich. Wenn man Deine Stellungnahme liest glaubt man, dass du WEISST dass die Kollegen das nicht gesehen haben. Bitte teile mir mal mit, wie Du zu diesem Wissen kommst. Kristallkugel?
24.04.2007 um 18:41 Uhr
@paula, nein, ich habe keine Kristallkugel, wäre manchmal vielleicht besser. könnte dann die Zukunft vorraussagen. Kollegen sehen manchmal Dinge und wenn man diese "Dinge" hinterfragt, war alles ganz anders. Ist mir auch schon passiert.
24.04.2007 um 19:31 Uhr
@baccus
da hast du sicher recht. Das wichtigste bei solchen Sachen ist sicher die Sachverhaltsaufklärung.
Man muss als AN hier nur immer aufpassen. Denn es gilt vor Gericht in so einem Fall nur selten Aussage gegen Aussage. Der MA der gegen die Abmahnung/Kündigung klagt hat ggf. ein Beweisproblem. Es gibt zwar nach der ZPO auch die Parteieinvernahme als zulässiges Beweismittel aber das ist bei den deutschen Gerichten nicht hoch angesehen. Der AG hat aber als Beweismittel ggf. andere Kollegen und der Zeugenbeweis ist das Standartbeweismittel
24.04.2007 um 21:17 Uhr
@paula, ...der AG hat aber als Beweismittel ggf. andere Kollegen und der Zeugenbeweis ist das Standartbeweismittel....
genau das habe ich in meiner langen "Karriere" als ehrenamtl. Richterin am Arbeitsgericht zu genüge erlebt. Die Zeugen, die sich in einem Abhängkeitsverhältnis befinden und das Dilemma einer Falschaussage, die man auf Antrag eventuell beeiden muss. OK das sollte reichen zu diesem Thema, habe ganz andere Sorgen. Gruß baccus
Verwandte Themen
Personalkontrollen auf dem Parkplatz des Firmengeländes - rechtliche Situation?
ÄlterWie ist die rechtliche Situation bei unangekündigten Personalkontrollen auf dem Parkplatz des Firmengeländes ?
schriftl. Abmeldung Mittagspause
ÄlterHallo zusammen, habe eine Frage zur Mittagspause: der Vorgesetzte einer Abteilung wünscht, das seine Mitarbeiter die das Firmengelände verlassen sich per Mail abmelden. soweit ok. In der Arbeitsordnun
Neue Regelung: Ausstempeln, wenn die MA in der Pause das Gelände verlassen: Mitbestimmung?
ÄlterHallo, bisher wurde von unseren MA nicht verlangt, dass sie ausstempeln, wenn sie in der Pause das Betriebsgelände verlassen. Es wurde quasi vertraut, dass alle rechtzeitig wieder an ihren Arbeitsplät
Ausstempeln in der Pause, aber Gebäude wird nicht verlassen
ÄlterUnsere Mitarbeiter verbringen ihre Pause in einem größeren Pausenraum und verlassen dafür nicht das Gelände. Seit einiger Zeit müssen sie sich dazu aber ausstempeln. Wir haben eine BV zur Pausenregelu
Verlassen des Firmengeländes während der Pause - ausstempeln?
Älterhallo, ich hab mal eine kleine Frage. Wir haben in unserem Betrieb für die Anwesenheit ein Zeiterfassungssystem. Gibt es ein Gesetz das aussagt dass man z.b ab-und anstechen muß wenn man in seiner Pa