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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat Wählen

J
Juventus
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein neues unternehmen in der Schmelzindustrie un möchten ein Betriebsrat wählen was muß ich tun?

5.87902

Community-Antworten (2)

B
baccus

14.04.2007 um 20:54 Uhr

Hallo Juventus Die Betriebsratswahl wird durch einen Wahlvorstand organisiert Die Einzelheiten des Wahlverfahrens sind in §§ 7 bis 20 BetrVG sowie in der dazu ergangenen Wahlordnung 2001 geregelt Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber (§ 20 Abs. 3 BetrVG).

Eine Behinderung der Betriebsratswahl ist strafbar (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre (2006, 2010, 2014 usw.) in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt Nach § 13 Abs. 2 BetrVG ist der Betriebsrat außerhalb dieser Zeit zu wählen, wenn im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen! Viel Glück baccus

M
Mona-Lisa

14.04.2007 um 21:01 Uhr

@Juventus, zieht die Wahlen nicht alleine durch. Geht zu euer für euch zuständigen Gewerkschaft, die helfen euch! Voraussetzung wäre allerdings, dass mindestens 1 AN Mitglied ist.

Noch was zum lesen! :-))

http://www.br-wahlen.de/gruendung_01.html

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