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Hat die Arbeit eines Personalrats *indirekt* auch mit der eines Betriebsrats zu tun?

J
JoK
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin stellv. Vorsitzender eines Personalrats der Stadtverwaltung einer Stadt mit etwas mehr als 30.000 Einwohnern. Wir sind ein Gremium mit 9 Mitgliedern, die Grundlage unserer Arbeit ist das HPVG.

Mit dieser Beschreibung meiner Taetigkeit 'fremdel' ich natuerlich in diesem Forum.

Allerdings habe ich aus den hier stattgefundenen Diskussionen sehr viel lernen koennen (unabhaengig von den Rechtsgrundlagen) und moechte mich ggf. mit meinen Erfahrungen einbringen.

Daher meine Frage: Ist es Okay, wenn auch eine Personalvertretung im oeffentlichen Dienst sich an den hier stattfindenden Diskussionen beteiligt?

Gruss JoK

3.99202

Community-Antworten (2)

K
Konrad

05.04.2007 um 00:59 Uhr

Hallo JoK Die Rechtsgrundlage hier im Forum ist das Betriebsverfassungsgesetz und nicht HPVG. Persönlich habe ich nichts dagegen, solange die Ratschläge nicht im Widerspruch zum Betriebsverfassungsgesetz stehen. Grüße Konrad

V
Voto

05.04.2007 um 08:10 Uhr

@JoK Sicherlich ist der Grundsatz bei Personal und Betriebsräten gleich. Bei der Gesetzesgebung bin ich mir nicht ganz sicher! Trotzdem sind wir natürlich für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. Darum denke ich, je mehr Erfahrungen hier ausgetauscht werden können um so reicher wird dieses Forum. Herzlich Willkommen JoK.

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