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Sitzungsprotokoll

J
jimbob2019
Feb 2019 bearbeitet

Moin Ihr lieben, habe mal ne Frage zur Protokollführung des BR. Wie und wer segnet das Protokoll von Sitzungen oder Versammlungen ab. Und welche rechtlichen Konsequenzen kann mangelhafte Führung nach sich ziehen??

Vielen Dank

42107

Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

18.01.2019 um 14:46 Uhr

§ 34 BetrVG. Die Sitzungsniederschrift unterzeichnet der Vorsitzende und ein weiteres BR- Mitglied. Keine Niederschrift - kein Beweis, was wann besprochen und beschlossen wurde.

A
Andi253

18.01.2019 um 14:54 Uhr

Das Protokoll muss per Beschluss abgesegnet werden und von zwei BR Mitgliedern unterzeichnet werden. Es handelt sich um eine Urkund mit Beweiskraft nach § 416 ZPO. Wir tagen wöchentlich. Das Protokoll der Vorwoche sehen die Teilnehmer ein und beschließen deren Richtigkeit. Dann wird es vom BRV und Stellv. unterschrieben. Mangelhafte Führung kann im Extremfall zur Nichtigkeit eines in der Sitzung gefassten Beschlusses führen. Unter Umständen stellt das Arbeitsgericht Grobe Pflichtverletzung fest. Das kann bis zur Auflösung des BR führen. Hier würde ich alles unternehmen, um das zu Verhindern. SCHULUNG!!!

C
celestro

18.01.2019 um 15:01 Uhr

"Das Protokoll muss per Beschluss abgesegnet werden"

Könntest Du uns verraten, aus welchem § des BetrVG Du dies entnehmen willst ? Aus dem § 34 BetrVG:

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__34.html

jedenfalls nicht.

"Das Protokoll der Vorwoche sehen die Teilnehmer ein und beschließen deren Richtigkeit."

Das machen viele Gremien so, ist meines Wissens nach aber unnötig.

P
Pjöööng

18.01.2019 um 15:05 Uhr

Zitat (Andi253): "Mangelhafte Führung kann im Extremfall zur Nichtigkeit eines in der Sitzung gefassten Beschlusses führen."

Kannst Du das belegen?

C
celestro

18.01.2019 um 15:27 Uhr

"Mangelhafte Führung kann im Extremfall zur Nichtigkeit eines in der Sitzung gefassten Beschlusses führen." "Kannst Du das belegen?"

Nein, weil das Unsinn ist. ;-)

M
MarkusW

21.01.2019 um 09:58 Uhr

Aus dem Protokoll muss hervorgehen, wieviele BRM an einem Beschluss teilgenommen haben, wieviele zugestimmt oder abgelehnt haben. Ansonsten kann ein Beschluss als nicht rechtswirksam angesehen werden. Das hat schon richtig Geld gekostet.

C
celestro

21.01.2019 um 10:54 Uhr

@ MarkusW

Hast Du dafür bitte eine Quelle ?

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