Betriebsvereinbarungen: gültig auch für Leiharbeitnehmer?
Sind die Regelungen einer BV auch für im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer (Arbeitsnehmerüberlassung) gültig? Im BetrVG habe ich keinen entsprechenden Absatz gefunden (auch nicht im Forum), daher wäre ich für Infos/Erfahrungswerte dankbar.
Konkret geht es um die Vergütung von Mehrarbeit, die in unserer BV günstiger ausfällt als im für den Leiharbeiter gültigen Tarifvertrag. Möglichkeit A: gilt generell nicht für Leiharbeitnehmer Möglichkeit B: gilt schon, wird aber vom Tarifvertrag ausser Kraft gesetzt (weil der höherrangig ist) Möglichkeit C: gilt und setzt die Regelung des TV ausser Kraft(Günstigkeitsprinzip)
Wer weiss was?? Danke.
Community-Antworten (2)
02.04.2007 um 14:24 Uhr
Meine Antwort ist A!
04.04.2007 um 23:00 Uhr
Leiharbeitnehmer machen ihren Arbeitsvertrag mit dem Dienstleister. Da hört die Zuständigkeit auf. Zu klären ist nur, ob der LEihbetrieb einen Tarifvertrag hat. Wenn nicht, gibts Regelungen zur Mindestentlohnung.
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