Erstellt am 26.03.2007 um 15:58 Uhr von spartacus
Moin,
das ist nicht nur zulässig sondern auch korrekt. Der AN muß sich frühzeitig melden, um eine mögliche Sperre zu vermeiden. Wird er übernommen ist ja alles okay.
Erstellt am 26.03.2007 um 16:02 Uhr von Konrad
Hallo Miparix,
ich befürchte nach Teilzeit- und befristungsgesetz ist ein vertragliche Beendigung des Arbeitsverhäültnises zulässig.
Warum war der Arbeitsvertrag befristet ? Warum wird wieder gesucht ? das solltet ihr im Betrieb klären.
Erstellt am 27.03.2007 um 14:23 Uhr von Jube
Die Kollegin sollte sich umgehend darauf bewerben. Habt ihr eine BV, nach der interne Bewerber vorrangig zu behandeln sind?
Das Thema mit der Ausschreibung würde ich als BR auch dem AG gegenüber ansprechen.
Mal wieder das alte Leid mit der Transparenz oder zumindest Ehrlichkeit?