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Aufruf des AG zum Boykott der BV - reicht das für eine Freiheitsstrafe nach §119 BetrVG?

U
Urmel
Jan 2018 bearbeitet

Unsere nächste Betriebsversammlung steht an, und unser AG bittet nun - wie bereits beim letzten Mal - die MA einzeln (ja! soviel Zeit hat er wirklich!) zum "4-Augen-Gespräch" und legt ihnen nahe, die Versammlung zu boykottieren. Viele MA lassen sich davon beeinflussen, trauen sich aber nicht, uns das offiziell mitzuteilen. Unser RA meint, wir hätten keine rechtliche Handhabe, solange niemand der MA bereit ist, diese Beeinflussung zu bezeugen. Die MA, die beim letzten Mal doch zur Betr.-Vers. kamen, sahen an der Saaltür unseren AG stehen, der sie einzeln böse musterte... nur wenige hatten den Mut, an ihm vorbei den Versammlungsraum zu betreten. Keine Ahnung, wie wir das alles jetzt verhindern können... Gesetze helfen da wohl wenig weiter und interessieren den AG auch nicht...

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Community-Antworten (6)

M
matze83

23.03.2007 um 06:26 Uhr

Also, auch wenns nicht die feine Art ist und mit sicherheit weit ausserhalb der Vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ich würd n Aushang am Schwarzen Brett machen dass Ihr von diesen "Ratschlägen" wisst, aber allen Mitarbeitern nur raten könnt zur BV zu gehen und sich nicht verunsichern zu lassen. Zudem würde ich (jetzt kommt der naja teil) gleich mit ankündigen dass der AG mittels Hausrecht aus der BV entfernt wird. Wenn AG Fronten will, kleinen Stellungskampf wagen. Bei der BV dann über dieses Thema sprechen, dann wird sich doch sicher mindestens einer finden der dies erzählt und dazu steht.

Dann ganz normal nach BetrVG §119 + §23.

MFG

J
Jube

23.03.2007 um 09:36 Uhr

Und ladet eine/n Gewerkschaftsvertretung ein, damit die solches Verhalten des AG bezeugen kann. Wenn Ihr die Gewerkschaft im Vorhinein darüber informiert, sollte es mich wundern, wenn die keine Zeit haben sollten.

P
paula

23.03.2007 um 11:17 Uhr

@matze

zu Deinem "naja Teil": Du kannst den AG nicht einfach rauswerfen....

M
matze83

23.03.2007 um 11:19 Uhr

Deswegen ist es ja auch ein naja teil...:-)))

Un ddoch, die Dreistheit hätte ich bei dem kleinsten Furz den er lässt. Wenn der mir ans Bein nässt, schmeiß ich ihn in Brunnen.

In so einem Fall, natürlich nicht immer!

MFg

J
Jube

23.03.2007 um 12:37 Uhr

Ergänzung zu @ matze: Keine Handhabe, solange er vor der Tür steht...

Ladet doch auch den RA ein, er soll als Sachverständiger in der Bertiebsversammlung etwas zum Thema referieren, so habt ihr noch einen Zeugen, wenn ihr wegen Behinderung der BR-Arbeit vor Gericht gehen wollt.

S
sphinx

23.03.2007 um 12:59 Uhr

@ matze,

trink´doch bitte nicht soviel Kaffee, lieber mehr Mineralwasser.-)

@Jube.

das Hausrecht während einer Ber.Vers. bezieht sich m.E. auch auf die Flure/ Wege zum Versammlungsort. Weist dem AG doch ein nettes Plätzchen an, wo er sich gerne setzen darf und soll.

LG

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