Erstellt am 17.03.2007 um 19:24 Uhr von Mona-Lisa
@Schmiermax,
zuerst mal rückt ein Ersatzmitglied nach!
(Wieviel Nachrücker stehen denn zur Verfügung?)
Warum scheut ihr euch, das Amt des BRV zu übernehmen?
Eine Neuwahl wegen Erhöhung der AN Zahl kommt erst zum Zuge, wenn 24 Monate seit der Wahl vergangen sind und die Zahl der AN um die Hälfte, bzw. mindestens um 50 gestiegen oder gesunken ist.
§ 13 (2) 1. BetrVG
Eine Neuwahl müsst ihr einleiten, wenn die vorgeschriebene Zahl des BR's, auch mit Nachrückern nicht mehr erfüllt ist..............
§ 13 (2) 2. BetrVG
oder der Betriebsrat mit der Mehrheit zurücktritt....
§ 13 (2) 3. BetrVG