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Wahl Betriebsausschuss

U
unverstand
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Tag,

wir wählen die weiteren Mitglieder des Betriebsausschuss nach einem einvernehmlichen einzigen Vorschlag und deshalb nach dem Mehrheitswahlverfahren. Dann wollen wir für jedes der fünf weiteren Mitglieder zwei Ersatzmitglieder wählen. Beispiel: Die Liste 5 erhält einen Sitz im Betriebsausschuss, wenn nun diese Mitglied ausfällt wird es durch ein BR-Mitglied (kein Ersatzmitglied!) dieser Liste ersetzt. Ebenso wollen wir für jedes weiter originäre Betriebsausschussmitglied vorgehen und es durch Mitglieder der eigenen Liste ersetzen, wenn es ausfällt. Ist dies zulässig???

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

16.03.2007 um 08:00 Uhr

Wenn ihr das in eurer Geschäftsordnung so vereinbart ist es kein Problem. Wenn die Grundsätze des §27 BetrVG eingehalten werden!

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