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Ist das Arbeitszeugnis zustimmungspflichtig?

J
janin
Jan 2018 bearbeitet

Ist das Arbeitszeugnis zustimmungspflichtig? Vielen Dank janin

7.67508

Community-Antworten (8)

R
Rollie

09.03.2007 um 15:25 Uhr

Der Anspruch oder inhaltlich ? (wobei meines Erachtens weder noch)

B
Bergmann

09.03.2007 um 15:26 Uhr

@ janin ,

Nein--ein Arbeitszeugnis ist ein individuelles Privatdokument !!!!

Geht nur dem AG und den betroffenen AN was an !!!!

J
janin

09.03.2007 um 15:27 Uhr

Vielen Dank!

W
w-j-l

09.03.2007 um 16:03 Uhr

Nun bin ich mal gespannt, ob der Forum-admin diesen Beitrag auch löscht, denn die Frage des Arbeitszeugnisses ist ja wohl eindeutig nur Individualrecht bzw. vertragsrechtlich relevant.

Bei Fragestellung kommt folgender

Hinweis: Stellen Sie hier bitte nur Fragen, die direkt oder indirekt mit dem Betriebsrat etwas zu tun haben!

Die Diskussion darüber, ob der Beitrag von Nickie indirekt etwas mit BR-Arbeit zu tun hat wurde unterdrückt. Ich schreie mal laut: ZENSUR!

Bergmann, wolltest Du Dich nicht noch bei mir entschuldigen?

B
Bergmann

09.03.2007 um 17:41 Uhr

@ w-j-l ,

hab ich doch--oder war Admin mit Löschen schneller als du mit lesen ??;-)))

W
w-j-l

10.03.2007 um 20:49 Uhr

Er war schneller.

Außerdem war vom Nickie-Thread noch mein ganzer Beitrag im cut-and-paste-Speicher.

Den Unterschied zwischen jenem Thread und diesem habe ich in diesem Zusammenhang noch nicht verstanden.

N
Nickie

11.03.2007 um 11:42 Uhr

Hallo janin

ich schließe mich der Meinung von Bergmann an. Ist nur eine Sache zwischen AG und dem An. Ach ja und da dein Betrag noch nicht gelöscht ist wird er wohl durch kommen.

W
w-j-l

11.03.2007 um 20:07 Uhr

Zensu*r passiert hier trotzdem.

Das o.g. Wort läßt sich hier im Forum nicht mehr speichern.

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