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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gewerkschaftsinfos ans schwarze Brett des BR?

V
V.Z.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir benötigen schnell Hilfe. Ist es erlaubt, zum Thema"Mindestlohn" einen Aushang am schwarzen Brett des BR zu machen oder Flyers zu verteilen? Wir sind uns nicht sicher. Wie war das noch mit Werben für Gewerkschaften nur in den Pausen. Und ist ein solcher Aushang gleich Werbung, da die Gewerkschaft genannt wird? Vielen Dank.

V.Z.

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Community-Antworten (1)

P
pit47

09.03.2007 um 08:19 Uhr

Hallo V.Z., das "Schwarze Brett" des BR kann benutzt werden für Infos der Gewerkschaft, Flyer nur in den Pausen verteilen. Siehe auch Kommentierung von Däubler zu § 2 BetrVG unter Rn 47.

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