Hallo

habe meine Kündigung erhalten und bin unwiderruflich freigestellt. Gewerkschaft hat zur Betriebsversammlung eingeladen. Kündigungsschutzklage läuft. Meine Frage: Ich darf an der Betriebsversammlung teilnehmen darf auch wählen, darf ich auch in den Wahlvorstand gewählt werden?
Wie sieht das aus mit jemanden der schon gekündigt wurde, erste Verhandlung war schon und die zweite in zwei Wochen hat?
Darf der an der Betriebsversammlung teilnehmen und wählen und auch gewählt werden Prozess geht um Wiedereinstellung.

dank und gruß