Wahlvostand auch wenn man schon gekündigt wurde
Hallo
habe meine Kündigung erhalten und bin unwiderruflich freigestellt. Gewerkschaft hat zur Betriebsversammlung eingeladen. Kündigungsschutzklage läuft. Meine Frage: Ich darf an der Betriebsversammlung teilnehmen darf auch wählen, darf ich auch in den Wahlvorstand gewählt werden? Wie sieht das aus mit jemanden der schon gekündigt wurde, erste Verhandlung war schon und die zweite in zwei Wochen hat? Darf der an der Betriebsversammlung teilnehmen und wählen und auch gewählt werden Prozess geht um Wiedereinstellung.
dank und gruß
Community-Antworten (1)
08.03.2007 um 11:35 Uhr
Hallo Asor, meines Erachtens läd der BR zur BetrVers ein, es sei denn Ihr habt noch keinen BR. Solange eine Kündigungsschutzklage läuft bist Du MA des Unternehmens. Du kannst an der Versammlung teilnehmen. Ich denke, Du darfst kandidieren und bist auch wählbar, in der Wählerliste stehst Du aber nicht! Was den Wahlvorstand betrifft, so kann ich nicht weiterhelfen. Trotzdem alles Gute und viel Erfolg. Rote Berta
Verwandte Themen
Muss man jedes Wahlvorstandsmitglied per Beschluss im BR einzeln wählen?
ÄlterHallo! Muss man jedes Wahlvorstandsmitglied per Beschluss im BR einzeln wählen? Beschluss zu Wahlvostand A Beschluss zu Wahlvostand B ... oder Beschluss A, B,C als Wahlvorstand zu bestellen
Wahlvostand und Betriebsrat
ÄlterKann ein Wahlvostand auch in den Betriebsrat gewählt werden?
geforderte Umschulung seitens AG für Schwerbehinderten -danach keine Stelle
ÄlterEin Mitarbeiter einer Stadtverwaltung wurde vor 18 Jahren als Schwerbeschädigter mit 40 % (gleichgestellt) eingestellt auf eine technische Stelle. Mittlerweile liegt durch weitere OP im Wirbelbereich
Nochmal zu oxmox: Wann ist ein Arbeitsverhältnis gekündigt?
ÄlterEs gibt nichts schlimmeres als diese 7er Begrenzung, deshalb will ich oxmox Frage nochmal aufgreifen: meine Frage bezieht sich auf das 13. Monatsgehalt. In unserem Unternehmen wurde eine BV zwisch
Versetzung von einem BR-Mitglied wirksam?
ÄlterGuten Morgen zusammen, vorab möchte ich erwähnen, dass der Text wahrscheinlich länger sein wird und dafür entschuldige ich mich schon mal. Meine Frage geht direkt um mich selber. Ich bin BR-Mitglie