Wie lange darf eine BR-Sitzung dauern?
Einige BR Mitglieder werden sehr unruhig, wenn unsere Sitzung länger dauert als normalerweise. Unser BRV versucht eine Zeit festzulegen, die diese Sitzung dauern darf. Er sagt, "Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen" und es ist viel Arbeit da, also nicht so viel reden, zuhören, abnicken.
Community-Antworten (22)
05.03.2007 um 13:39 Uhr
Wenn alle BR-Mitglieder sich dann daran halten und abnicken, ist doch alles schön! ;-)
05.03.2007 um 13:51 Uhr
Hallo Sascha, die Dauer der BR-Sitzung ergibt sich aus den objektiven Erfordernissen, auch der BRV oder der BR kann im voraus sagen wie lange die Sitzung dauert. Die betrieblichen Notwendigkeiten sind nicht mit den betrieblichen Interessen oder Bedürfnisse gleichzusetzen.
Siehe auch Kommentar (Rn 5 und 6) von Däubler zu § 30 BetrVG.
05.03.2007 um 13:55 Uhr
Hallo Sascha,
wenn ich Deine beiden aktuellen Beiträge ansehe, beschleicht mich das Gefühl, dass Euer kompletter BR eventuell doch mal eine Schulung nötig hätte.
Und um das gleich vorwegzunehmen - NEIN ich bin nicht von WAF oder einer anderen Institution, sondern "normaler" BRV.
05.03.2007 um 14:21 Uhr
Hallo wiewo, wie recht Du hast. Ich werde mich jetzt intensiv mit den Schulungen von WAF befassen. Unser BRV sagt immer, ihr braucht keine Schulungen - fragt doch einfach mich. Jetzt weiß ich auch warum. Gruß Sascha
05.03.2007 um 15:01 Uhr
mehr als 10 Stunden am Tag sollten es nicht sein ;-)
05.03.2007 um 17:07 Uhr
Ist der Job als BRV bei Euch noch frei?? Traumhaft....
05.03.2007 um 18:50 Uhr
@kandesbutzler Es können aber auch mehr als 10 Stunden sein...ohne Probleme!
05.03.2007 um 19:07 Uhr
@ Kölner ,
wobei wir wieder an den Punkte wären--das ArbZG ist nicht für BR-Arbeit anzuwenden !!!
05.03.2007 um 20:12 Uhr
@Bergmann Andererseits wäre es wiederum gut, wenn der BR das einhielte!
05.03.2007 um 20:42 Uhr
Kölner, wobei wir dann auch wieder bei Deinem BAG Urteil von neulich wären, von wegen Freizeitausgleich für Mehrarbeit bei BR Tätigkeit...
05.03.2007 um 21:53 Uhr
@Lotte Eben!
05.03.2007 um 21:58 Uhr
Bergmann, deine Aussage,
----wobei wir wieder an den Punkte wären--das ArbZG ist nicht für BR-Arbeit anzuwenden !!!---
ist so nicht richtig.
Nur die AUßERHALB der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
05.03.2007 um 22:03 Uhr
@ Heini ,
ich bin 24 Stunden am Tag Betriebsrat , wobei ich nur 8 Std Arbeitszeit habe !!!!
Es kommt auf die Auslegung an--was was ist !!!
05.03.2007 um 22:08 Uhr
Bergmann, meinst Du nicht, dass diese Stellungnahme ein bisschen dusselig ist. Mache dich erst einmal Sachkundig bevor Du hier so ein Unfug ablässt.
05.03.2007 um 22:16 Uhr
@Heini Ich brüll mich weg: Da schreibt ein potentieller verbaler Amokläufer so eine Aussage! Deine armen BRM's... Oder bist Du mittlerweile gr nicht mehr BRM? So oft wie Du den § 23 BetrVG herbeiredest kann man dieser Auffassung sein.
05.03.2007 um 22:27 Uhr
Kölner, Du brauchst keine BRM's bedauern. Ich bin in keinem BR, war nie in einem BR und beabsichtige auch nicht in einem BR zu kommen. Im übrigen bewundere ich hier einige User wie dreist sie oft ihre falschen Antworten rechtfertigen.
05.03.2007 um 22:35 Uhr
@ Heini ,
Du hast es geschafft --ich bin Baff !!!!!
Zeig mir das ich Unrecht habe !!!
05.03.2007 um 22:38 Uhr
@Heini Dann bedauerst Du Dich wohl selbst!
***Ein offenes Wort: Du bist ein 'kopierender Schwätzer' und schlicht und einfach dummdreist! Du selbst haust eine Platitüde und eine unsinnige Antwort nach der anderen raus. Schreibst so manches Mal einen dermassenen Stuss zusammen, dass mich Dein Bekenntnis zur nicht vorhandenen Praxis nicht wirklich wundert. Und so einer will sich dann anmassen, andere Beiträge als "falsch" zu bezeichnen? Never! ***offenes Wort - Ende!
06.03.2007 um 09:07 Uhr
Danke für diese Beiträge!!!
- Heini? Ja solche Titulierung bekommen solche Leute bei uns auch!
- Endlich erlangen wir kompetente und rechtsichere Aufklärung über den Heini-Status!
- Kölner könntest Du mich bitte über den Thread in den Ausführungen unter der Antwort von Lotte aufklären? Mir gar den Link schicken? Büdde Büdde!!!
Bei uns sind die Sitzungen auch manchmal ellenlang und nervig. Da müssen wir uns manchmal über Basisthemen streiten, dass die Fetzen fliegen. Aber auch unser BRV ist - natürlich - der Meinung, dass ihm eine BR- und Personalrätekonferenz der Gewerkschaft nichts gebracht hat, und daher ist auch von Seminarbesuchen dringenst abzuraten. Herrschaftswissen funzt nur, wenn es nur die Herrschaften wissen.
Stimmts Heini?
Schönen Tag noch Ihr Lieben!!
Benno
06.03.2007 um 14:38 Uhr
Benno, darf ich auch? BAG v. 26.01.1994 - 7 AZR 593/92
Das komplette Urteil habe ich leider bei Googel nicht gefunden, nur diesen Satz (wahrscheinlich Leitsatz): "Die Durchführung von Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit beruht nur dann auf betriebsbedingten Gründen im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber darauf Einfluss genommen hatte, dass sie nicht während der Arbeitszeit verrichtet wurde."
12.03.2007 um 15:02 Uhr
Ja klar darfst Du auch !!!! - Danke liebe Lotte!
-> Der liebe Kölner is wo sauer auf mich?!
Benno
12.03.2007 um 15:19 Uhr
@ Benno
Hallo,
sorg dich nicht.....
hier gibt es nur gerade ..äh.. einen Interessenkonflikt zwischen den hilfsbereiten Antwortern und dem Admin......
LG
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