Erstellt am 05.03.2007 um 12:39 Uhr von Majue
Wenn alle BR-Mitglieder sich dann daran halten und abnicken, ist doch alles schön! ;-)
Erstellt am 05.03.2007 um 12:51 Uhr von pit47
Hallo Sascha,
die Dauer der BR-Sitzung ergibt sich aus den objektiven Erfordernissen, auch der BRV oder der BR kann im voraus sagen wie lange die Sitzung dauert.
Die betrieblichen Notwendigkeiten sind nicht mit den betrieblichen Interessen oder Bedürfnisse gleichzusetzen.
Siehe auch Kommentar (Rn 5 und 6) von Däubler zu § 30 BetrVG.
Erstellt am 05.03.2007 um 12:55 Uhr von wiewo
Hallo Sascha,
wenn ich Deine beiden aktuellen Beiträge ansehe, beschleicht mich das Gefühl, dass Euer kompletter BR eventuell doch mal eine Schulung nötig hätte.
Und um das gleich vorwegzunehmen - NEIN ich bin nicht von WAF oder einer anderen Institution, sondern "normaler" BRV.
Erstellt am 05.03.2007 um 13:21 Uhr von Sascha
Hallo wiewo, wie recht Du hast. Ich werde mich jetzt intensiv mit den Schulungen von WAF befassen. Unser BRV sagt immer, ihr braucht keine Schulungen - fragt doch einfach mich. Jetzt weiß ich auch warum. Gruß Sascha
Erstellt am 05.03.2007 um 14:01 Uhr von kandesbutzler
mehr als 10 Stunden am Tag sollten es nicht sein ;-)
Erstellt am 05.03.2007 um 16:07 Uhr von betriebsratten
Ist der Job als BRV bei Euch noch frei?? Traumhaft....
Erstellt am 05.03.2007 um 17:50 Uhr von Kölner
@kandesbutzler
Es können aber auch mehr als 10 Stunden sein...ohne Probleme!
Erstellt am 05.03.2007 um 18:07 Uhr von Bergmann
@ Kölner ,
wobei wir wieder an den Punkte wären--das ArbZG ist nicht für BR-Arbeit anzuwenden !!!
Erstellt am 05.03.2007 um 19:12 Uhr von Kölner
@Bergmann
Andererseits wäre es wiederum gut, wenn der BR das einhielte!
Erstellt am 05.03.2007 um 19:42 Uhr von Lotte
Kölner,
wobei wir dann auch wieder bei Deinem BAG Urteil von neulich wären, von wegen Freizeitausgleich für Mehrarbeit bei BR Tätigkeit...
Erstellt am 05.03.2007 um 20:53 Uhr von Kölner
Erstellt am 05.03.2007 um 20:58 Uhr von Heini
Bergmann,
deine Aussage,
----wobei wir wieder an den Punkte wären--das ArbZG ist nicht für BR-Arbeit anzuwenden !!!---
ist so nicht richtig.
Nur die AUßERHALB der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Erstellt am 05.03.2007 um 21:03 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
ich bin 24 Stunden am Tag Betriebsrat , wobei ich nur 8 Std Arbeitszeit habe !!!!
Es kommt auf die Auslegung an--was was ist !!!
Erstellt am 05.03.2007 um 21:08 Uhr von Heini
Bergmann,
meinst Du nicht, dass diese Stellungnahme ein bisschen dusselig ist.
Mache dich erst einmal Sachkundig bevor Du hier so ein Unfug ablässt.
Erstellt am 05.03.2007 um 21:16 Uhr von Kölner
@Heini
Ich brüll mich weg: Da schreibt ein potentieller verbaler Amokläufer so eine Aussage!
Deine armen BRM's...
Oder bist Du mittlerweile gr nicht mehr BRM? So oft wie Du den § 23 BetrVG herbeiredest kann man dieser Auffassung sein.
Erstellt am 05.03.2007 um 21:27 Uhr von Heini
Kölner,
Du brauchst keine BRM's bedauern. Ich bin in keinem BR, war nie in einem BR und beabsichtige auch nicht in einem BR zu kommen.
Im übrigen bewundere ich hier einige User wie dreist sie oft ihre falschen Antworten rechtfertigen.
Erstellt am 05.03.2007 um 21:35 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
Du hast es geschafft --ich bin Baff !!!!!
Zeig mir das ich Unrecht habe !!!
Erstellt am 05.03.2007 um 21:38 Uhr von Kölner
@Heini
Dann bedauerst Du Dich wohl selbst!
***Ein offenes Wort:
Du bist ein 'kopierender Schwätzer' und schlicht und einfach dummdreist!
Du selbst haust eine Platitüde und eine unsinnige Antwort nach der anderen raus. Schreibst so manches Mal einen dermassenen Stuss zusammen, dass mich Dein Bekenntnis zur nicht vorhandenen Praxis nicht wirklich wundert. Und so einer will sich dann anmassen, andere Beiträge als "falsch" zu bezeichnen? Never!
***offenes Wort - Ende!
Erstellt am 06.03.2007 um 08:07 Uhr von Benno_BRB
Danke für diese Beiträge!!!
1. Heini? Ja solche Titulierung bekommen solche Leute bei uns auch!
2. Endlich erlangen wir kompetente und rechtsichere Aufklärung über den Heini-Status!
3. Kölner könntest Du mich bitte über den Thread in den Ausführungen unter der Antwort von Lotte aufklären? Mir gar den Link schicken? Büdde Büdde!!!
Bei uns sind die Sitzungen auch manchmal ellenlang und nervig. Da müssen wir uns manchmal über Basisthemen streiten, dass die Fetzen fliegen. Aber auch unser BRV ist - natürlich - der Meinung, dass ihm eine BR- und Personalrätekonferenz der Gewerkschaft nichts gebracht hat, und daher ist auch von Seminarbesuchen dringenst abzuraten.
Herrschaftswissen funzt nur, wenn es nur die Herrschaften wissen.
Stimmts Heini?
Schönen Tag noch Ihr Lieben!!
Benno
Erstellt am 06.03.2007 um 13:38 Uhr von Lotte
Benno,
darf ich auch? BAG v. 26.01.1994 - 7 AZR 593/92
Das komplette Urteil habe ich leider bei Googel nicht gefunden, nur diesen Satz (wahrscheinlich Leitsatz):
"Die Durchführung von Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit beruht nur dann auf betriebsbedingten
Gründen im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber darauf Einfluss genommen hatte, dass sie nicht während der Arbeitszeit verrichtet wurde."
Erstellt am 12.03.2007 um 14:02 Uhr von Benno_BRB
Ja klar darfst Du auch !!!! - Danke liebe Lotte!
-> Der liebe Kölner is wo sauer auf mich?!
Benno
Erstellt am 12.03.2007 um 14:19 Uhr von sphinx
@ Benno
Hallo,
sorg dich nicht.....
hier gibt es nur gerade ..äh.. einen Interessenkonflikt zwischen den hilfsbereiten Antwortern und dem Admin......
LG