Personalausschuss
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, bzw. schreiben, aus wie vielen Mitgliedern (ohne Ersatz) ein Personalausschuss zwingend bei einem neunköpfigen Betriebsrat zu bestehen hat. Danke euch allen für die tollen-informativen Beiträge in diesem interessantem Forum und wünsche schöne Weihnachten und einen guten Rutsch.
Community-Antworten (7)
19.12.2018 um 10:12 Uhr
Ich wüsste jetzt aus dem Stegreif nicht, wo eine zwingende Mitgliederstärke geregelt sein sollte.
19.12.2018 um 10:19 Uhr
Ob mit oder ohne Strgreif, es gibt keine zwingend festgeschriebene Größe.
19.12.2018 um 12:11 Uhr
Da der Personalausschuss nicht zwingend vorgeschrieben ist wäre die Antwort also 0. Wenn man denn einen gründet sollte er natürlich mindestens auch 1 Mitglied haben.
19.12.2018 um 12:14 Uhr
Der Personalausschuss ist auch nicht zwingend...
Bei einem 9 köpfigen BR dürfte er in der Regel auch nicht sehr sinnvoll sein.
19.12.2018 um 13:44 Uhr
Pjöööng ist das jetzt die Arbeitgeber Antwort? Natürlich kann in bestimmten Branchen ein Personalausschuss auch in Betrieben <400 MA sinnvoll sein. Bei uns haben sich 3er Ausschüsse immer als sehr effizient erwiesen.
19.12.2018 um 13:51 Uhr
Zitat (moreno): "Pjöööng ist das jetzt die Arbeitgeber Antwort?"
Wie kommst Du denn auf so eine kuriose Idee. Ein Arbeitgeber wird die Gründung eines Personalausschusses in der Regel eher begrüßen.
Zitat (moreno): "Natürlich kann in bestimmten Branchen ..."
Was an derFormulierung "in der Regel" hast Du nicht verstanden?
20.12.2018 um 10:07 Uhr
Ein Personalausschuss ist nicht zwingend vorgeschrieben und kenne ich nur von größeren Betrieben. Wir sind ein 11 Köpfiges Gremium und besprechen alle Personellen Angelegenheiten in den BR-Sitzungen gemeinsam. Dies gilt auch für allgemeinen Personalplanungen. Damit ist ausgeschlossen das es Fehlinformationen bzw. Nichtinformationen an einzelne gibt. Ob Absichtlich oder auch beim unabsichtlichen Vergessen.
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