Erstellt am 19.12.2018 um 09:12 Uhr von titapropper
Ich wüsste jetzt aus dem Stegreif nicht, wo eine zwingende Mitgliederstärke geregelt sein sollte.
Erstellt am 19.12.2018 um 09:19 Uhr von nicoline
Ob mit oder ohne Strgreif, es gibt keine zwingend festgeschriebene Größe.
Erstellt am 19.12.2018 um 11:11 Uhr von wdliss
Da der Personalausschuss nicht zwingend vorgeschrieben ist wäre die Antwort also 0.
Wenn man denn einen gründet sollte er natürlich mindestens auch 1 Mitglied haben.
Erstellt am 19.12.2018 um 11:14 Uhr von Pjöööng
Der Personalausschuss ist auch nicht zwingend...
Bei einem 9 köpfigen BR dürfte er in der Regel auch nicht sehr sinnvoll sein.
Erstellt am 19.12.2018 um 12:44 Uhr von moreno
Pjöööng ist das jetzt die Arbeitgeber Antwort? Natürlich kann in bestimmten Branchen ein Personalausschuss auch in Betrieben <400 MA sinnvoll sein. Bei uns haben sich 3er Ausschüsse immer als sehr effizient erwiesen.
Erstellt am 19.12.2018 um 12:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (moreno):
"Pjöööng ist das jetzt die Arbeitgeber Antwort?"
Wie kommst Du denn auf so eine kuriose Idee. Ein Arbeitgeber wird die Gründung eines Personalausschusses in der Regel eher begrüßen.
Zitat (moreno):
"Natürlich kann in bestimmten Branchen ..."
Was an derFormulierung "in der Regel" hast Du nicht verstanden?
Erstellt am 20.12.2018 um 09:07 Uhr von Thomas63
Ein Personalausschuss ist nicht zwingend vorgeschrieben und kenne ich nur von größeren Betrieben. Wir sind ein 11 Köpfiges Gremium und besprechen alle Personellen Angelegenheiten in den BR-Sitzungen gemeinsam. Dies gilt auch für allgemeinen Personalplanungen. Damit ist ausgeschlossen das es Fehlinformationen bzw. Nichtinformationen an einzelne gibt. Ob Absichtlich oder auch beim unabsichtlichen Vergessen.