Erstellt am 13.11.2006 um 23:00 Uhr von Heini
Der Ausschuss könnte für die Bearbeitung der §§ 90 BetrVG bis 100 BetrVG zuständig sein. Es kommt darauf an was der BR per Beschluss festgelegt hat.
Z. B. kann der BR seine Beteiligungsrecht bei Kündigungen, Einstellungen, Versetzungen, usw. an den Personalausschuss zur selbständigen Erledigung übertragen. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig.
Erstellt am 14.11.2006 um 01:14 Uhr von br-mann
Hallo,
der BR hat noch keinen Beschluss gefasst, daher meine Frage.
Aber der Hinweis hat mir sehr geholfen.
Danke!!