Erstellt am 01.03.2007 um 14:01 Uhr von Kölner
@Xanthippe
So etwas regelt ein TV? Darf ich den Namen des TV wissen?
Erstellt am 01.03.2007 um 15:43 Uhr von Xanthippe
Hallo Kölner
Das wird bei uns durch den DHV Haustarifvertrag geregelt und in dem gerade neu geregelten Manteltarifvertrag ist es auch wieder mit drinnen.
DHV = Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands.Reicht Dir das?
Erstellt am 01.03.2007 um 16:06 Uhr von Lotte
Xanthippe,
schätze, dass hier nicht der BR, wohl aber der MA individualrechtlich gegen den AG vorgehen kann.
Der BR kann den MA beraten und beim AG auf Abhilfe der Nichtbeachtung des TV drängen. Er hat hier kein Recht, dass ArbG oder die Einigungsstelle einzuschalten. Siehe dazu im Fitting unter §80, BetrVG, RN 15
Ein möglicher Weg wäre eine Beschwerde des AN nach § 85, BetrVG und bei weiterer Weigerung des AG das Einschalten der Einigungsstelle, die aber nicht über den Inhalt, nur über die Berechtigung der Beschwerde zu entscheiden hat.