Wie setze ich als BR Tarifrecht durch?
In unserem Haus mus die Stelle des Wohnbereichsleiters neu besetzt werden. Dafür muß Ausgebildet werden. Der AG möchte das gerne auf den MA abwälzen, obwohl im TV festgelegt wurde das der AG dieses tragen muß. wie zwinge ich als BR den AG am besten dazu den TV einzuhalte? Der AG will nämlich mit den betreffenden MA ein Einzelgespräch zu dieser Problematik führen.
Community-Antworten (3)
01.03.2007 um 15:01 Uhr
@Xanthippe So etwas regelt ein TV? Darf ich den Namen des TV wissen?
01.03.2007 um 16:43 Uhr
Hallo Kölner Das wird bei uns durch den DHV Haustarifvertrag geregelt und in dem gerade neu geregelten Manteltarifvertrag ist es auch wieder mit drinnen. DHV = Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands.Reicht Dir das?
01.03.2007 um 17:06 Uhr
Xanthippe, schätze, dass hier nicht der BR, wohl aber der MA individualrechtlich gegen den AG vorgehen kann.
Der BR kann den MA beraten und beim AG auf Abhilfe der Nichtbeachtung des TV drängen. Er hat hier kein Recht, dass ArbG oder die Einigungsstelle einzuschalten. Siehe dazu im Fitting unter §80, BetrVG, RN 15
Ein möglicher Weg wäre eine Beschwerde des AN nach § 85, BetrVG und bei weiterer Weigerung des AG das Einschalten der Einigungsstelle, die aber nicht über den Inhalt, nur über die Berechtigung der Beschwerde zu entscheiden hat.
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