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Neuer Arbeitsort=neuer Vertrag?

D
dark_soul
Jan 2018 bearbeitet

folgende frage,wir sind zwei standorte eines gleichen unternehmens,nun sollen wir zusammengelegt werden.an unserer arbeit ändert sich nichts. d.h. wir finden uns dort so wieder wie wir es hier auch waren. nun bietet uns der arbeitgeber neue verträge an zu schlechteren konditionen. z.b vorher feinmechaniker,jetzt einfach nur "kleber" als berufsbezeichnung. oder fahrgeld fällt einfach weg. wäre dankbar für hilfe.

4.09001

Community-Antworten (1)

S
schwabe

27.02.2007 um 13:25 Uhr

hallo, tatsache ist, dass ihr einen gültigen arbeitsvertrag habt. dieser gilt solange bis ihr einen neuen vertrag unterschreibt. auch durch die zusammenlegung der beiden standorte ändert sich daran nichts, selbst wenn sich das arbeitsgebiet ändern würde. der ag kann euch nicht zwingen, den neuen, für euch schlechteren vertrag zu unterschreiben. deshalb mein tip: unterschreibt nichts.

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