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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zugriff der Geschäftsführung - auf BR Laufwerk?

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borusse1974
Jan 2018 bearbeitet

wenn man als br auf dem firmenserver ein eigenes laufwerk für seine daten hat, auf dem protokolle etc abgelegt werden, also BR interna, und man erfährt dann, das die Geschäftsführung ebenfalls eine berechtigung für dieses laufwerk hat bzw. hatte (ohne wissen des br), was kann man in diesem falle machen und wo kann ich mich darüber schlau machen, wie ich eine solche situation vermeiden kann bzw welche rechtliche grundlage gibt es??

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Community-Antworten (13)

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paula

22.02.2007 um 15:19 Uhr

keine frage das darf nicht sein. Aber eigentlich handelt es sich um ein Problem aller Firmennetze, da ein Admin sicher das entsprechende Passwort hat.

Habt Ihr eine BV die die EDV in Eurem Hause regelt?

A
alexander

22.02.2007 um 16:10 Uhr

Dieses Problem wird es immer geben und auch nicht zu beseitigen sein. Verlangt einfach ein Notebook, was auch wegen der Flexibilität sinnvoll ist und nutzt nur die Intranetverbindung, wenn es notwendig ist. Gruß Alexander

A
alexander

22.02.2007 um 16:20 Uhr

Garantiert, bin aber ziemlich neu im Forum, werde mich aber bestimmt öfter einklicken. Gruß Alexander

F
Fayence

22.02.2007 um 16:24 Uhr

borusse1974 (ich hoffe, Dortmund ist gemeint ;-)),

wir haben unseren BR-Ordner auch auf einem Laufwerk, welches von mehreren Parteien (inkl. GF) genutzt wird. Nur kann auf dieses Laufwerk sowieso schon nicht jeder im Betrieb zugreifen und unser Ordner ist darüberhinaus vor unberechtigten Zugriffen geschützt (es gibt nur einen Admin, der auf dieses Laufwerk insgesamt zugreifen könnte und der weiß, was er darf und was nicht).

S
Saluk

23.02.2007 um 13:08 Uhr

@Fayence: "lösungsorientierte Empfehlung"

Ich bin mir auch nach mehreren Minuten scharfen Nachdenkens noch nicht im Klaren, ob du das jetzt ironisch gemeint hast, oder nicht.

Mal abgesehen von der theoretischen Absage des AG, dass ein Notebook vielleicht nicht betriebsüblich wäre, halte ich den Vorschlag von Alexander zumindest für einen praktikablen Weg, ein nicht ans Netz angeschlossener PC wäre sicher auch eine Variante, aber im Kern stimmt doch die Aussage.

In unserem Unternehmen ist das Ganze genauso wie bei euch gelöst und in gewissem Maße muss man eben auch dem Admin Vertrauen entgegenbringen.

Viele Grüße, Saluk

P
packer

23.02.2007 um 15:16 Uhr

wir haben nebenbei noch einen netzunabhängigen linux pc laufen wo wir solche sachen ablegen, die gremiumsintern sind. Linux ist lizenzenfrei und ne kiste hat eigentlich jeder betrieb noch übrig. datentransfer passiert mit usb sticks... @ fay ist das ein kostengünstiger lösungorientierter ansatz? oder sollte ich lieber auch ein notebook beantragen???

B
borusse1974

23.02.2007 um 16:50 Uhr

vorab einmal danke für die vielen infos. wie ist es aber, wenn dieses laufwerk NUR für den BR gedacht ist und sonst niemand darauf zugereifen darf, aber die gf trotz allem eine berechtigung hatte, die nicht durch den br genehmigt war? gibt es einen paragraphen, der diese zugriffsrechte regelt? wir haben eine bv edv, wo dieser punkt aber nicht geregelt ist

P
packer

23.02.2007 um 17:51 Uhr

also hier gabs vor wochen schon mal einen langen fred um das thema... generell kann ich sagen, daß du gar nicht den beweis führen kannst, ob und wie ein unbefugter auf einen server zugreift. aber wenn das nicht geregelt ist in eurer BV, dann regelt es doch? da die sitzungen der BR nict öffentlich sind sind zwangsläufig auch die dabei entstandenen protokolle auch nicht öffentlich. aus die maus... sonst besteht noch die möglichkeit einer einstweiligen verfügung... aber wie gesagt, wer an daten ran will kann das relativ leicht ohne spuren zu hinterlassen...

D
Deliah

26.02.2007 um 00:45 Uhr

selbst ein persönliches Password kann zurückgesetz werden ohne dass es jemand bemerkt.

P
packer

26.02.2007 um 13:02 Uhr

@ fay beweisen kann man es bestimmt. vor allem wenn der admim, der es belegen kann auch gleichzeitig der besucher war :) wenn du z.b. ubuntu unter linux kennst (ich nehm es zuhause selber) dann wirst du bemerken, daß es keinerlei lizenzen benötigt und auf einem netzunabhängigen rechner sogar vom BR selber eingerichtet werden kann, da er ja auch zugleich admin ist...

A
arrode

21.03.2007 um 11:49 Uhr

Hey borusse 1974 !

Die GL darf nicht auf Euren/ Deinem (persönlichen) Ordner zugreifen. Hier zieht das Landesdatenschutzgesetz. Danach dürfte nicht mal der Admin auf bestimmte Laufwerke zugreifen

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Rollie

21.03.2007 um 12:00 Uhr

Unabhängig besteht sicherlich auch die Möglichkeit, sensible Daten entweder lokal zu speichern (einschließlich Sicherung auf ext. Datenträger) bzw. die Daten entsprechend zu verschlüsseln oder mit gutem Kennwort abzusichern.

Gut, das ich als BR auch Admin bin 8-)

S
SchwarzerPeter

21.03.2007 um 14:04 Uhr

Es gibt eine Betriebsrats-Software, die einen "Tresor" hat. Da kann euer Arbeitgeber nicht rein. Siehe http://www.betriebsratgeber.de/broffice/index.htm

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