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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterlassung

J
JohnDoe
Dez 2018 bearbeitet

GF wird im Gespräch unsachlich, vergreift sich im Ton (wird laut) und reagiert auch nicht auf meine Bitte sich im Ton zu mäßigen. Daraufhin erkläre ich das Gespräch für beendet und will das Büro des GF verlassen. Der GF schlägt die von mir zum Teil geöffnete Tür zu und verweigert mir das Büro zu verlassen indem er sich vor die Tür stellt und den Türgriff festhält. Auf meine Anmerkung, dass er sich hier einer Freiheitsberaubung schuldig macht erklärt er, ich könne ja die Polizei rufen. Davon hielt mich ein BR Kollege ab. Anwesende waren ausser mir ein BR Kollege und der BRV. Der BRV möchte diese Situation nicht hochkochen lassen und am liebsten vertuschen wie soviele vorher ebenfalls. Wie gehe ich damit um bzw. was kommt als nächstes, physische Gewalt gedeckt vom BRV?

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Community-Antworten (6)

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Pjöööng

10.12.2018 um 11:30 Uhr

Zitat (JohnDoe): "... und verweigert mir das Büro zu verlassen indem er sich vor die Tür stellt und den Türgriff festhält."

Das ist ja schon ganz großes Kino. Ob da allerdings der Ruf nach der Polizei die richtige Reaktion wäre? Meines Erachtens ist in solchen Fällen das Beste, den Druck aus der Situation rausnehmen und wenn sich die Gemüter beruhigt haben noch einmal dazu ein vernünftiges Gespräch zu führen.

Zu Deiner Frage: Das kann hier niemand beurteilen.

J
JohnDoe

10.12.2018 um 12:01 Uhr

Danke zu Deiner Einschätzung. Ich selbst bin freigestelltes BRM und ein rotes Tuch in den Augen des AG. Der AG hat es nicht so mit demokratischen Prozessen und Betriebsräte die Mitbestimmungsrechte einfordern werden gehasst. Die Gemüter beruhigen sich nicht, hat alles schon eine längere Vorgeschichte incl. Mobbing in allen denkbaren Facetten und ist jetzt augenscheinlich am eskalieren. Vernunft ist ein fremdwort des GF, damit ist er überfordert, sachliche Dialoge kommen in seinem Repertoir nicht vor. Es ist eher ein herrschen nach Gutsherrenart. Vom BRV erhalte ich keine Unterstützung, dieser lässt sich von besagtem GF streicheln wie ein Hund. Lässt sich § 84 Abs.1 anwenden da ich ja freigestelltes BRM bin und kein Arbeitnehmer. Damit wäre der BRV gezwungen gegen seinen Willen tätig zu werden? Nächster Schritt §40 Anwalt und einstweilige Verfügung zur Unterlassung. Bin ich da auf dem richtigen Weg?

T
titapropper

10.12.2018 um 12:33 Uhr

Warum bist Du kein Arbeitnehmer? Selbstverständlich bist Du das- aber halt nur von der Arbeit für Betriebsratstätigkeit freigestellt.

P
Pjöööng

10.12.2018 um 13:09 Uhr

Beim § 84 geht die Beschwerde ja direkt an die "zuständige Stelle", hier also vermutlich an den GF. Der BR hat damit erstmal nix zu tun. Du könntest dann Deinen BRV "zur Unterstützung oder Vermittlung" hinzuzuziehen versuchen, das kann dieser aber meines Wissens ablehnen. Und... falls er es nicht ablehnen kann, hindert ihn nichts daran, nicht mehr zu machen als ein freundliches Gesicht.

Einstweilige Verfügung? Prinzipiell ja, aber das Problem ist, dass diese Verhaltensweisen kaum zu packen sind. Nur weil er Dich nicht mehr anschreien und die Tür nicht mehr zuhalten darf, nimmt er Dich ja noch lange nicht ernst. Dann sagt er das nächste mal: "Oh, jetzt muss ich ja aufpassen dass sich der Herr Doe nicht wieder angebrüllt fühlt. Wir gehen jetzt besser alle von der Tür weg damit er rausgehen kann."

J
JohnDoe

10.12.2018 um 13:26 Uhr

Sorry, ich meinte den § 85.1. Ob der BRV und das Gremium die Handlung als unberechtigt erachten bliebe abzuwarten. Der BRV ist wegen beharrlicher Weigerung z.B. Bildung zwingend gestzlicher, vorgeschriebenen Ausschüssen BA, WA nicht geltentmachung der Mitbestimmungsrechte schon gerichtlich vorgeladen.

T
Thomas63

10.12.2018 um 18:02 Uhr

War Dein Ton vorher sachlich das es zu einer solchen Reaktion kommt?? Sehen andere BRs das verhalten des BRV genauso oder ist es nur deine Einschätzung?

Wer hat den BRV gerichtlich angezeigt. Das Gremium, teile oder Du? Du schmeißt schon einige Anschuldigungen hier in den Raum.

Wenn andere das genauso sehen sollte man über eine Neuwahl des Vorsitzenden Nachdenken und jemand wählen der die gesetzlichen Vorgaben einhält.

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