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Mitarbeiterübernahme - andere Tarifverträge als der jetzige Arbeitgeber dieser MA?

B
binchen
Jan 2018 bearbeitet

grüsse euch unser BR hat nun ein problem wir haben in unserer ausschreibung in einem objekt einen neuen part dazu bekommen die jetzt tätige firma hat uns mitgeteilt , das wir die dort zur zeit tätigen MA mit allen rechten von denen übernehmen müssen (urlaubs/weihnachtsgeld , löhne betriebszugehörigkeit )wir als betriebsrat stimmen den neueinstellungen im grunde ja zu nur haben wir andere tarifverträge als der jetzige arbeitgeber dieser MA . können diese forderungen also gar nicht erfüllen wie schaut es nun aus ??? über antworten wäre ich euch sehr dankbar

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Community-Antworten (6)

Z
Z.Ickig

09.02.2007 um 18:48 Uhr

Nach der Schilderung scheint es sich um einen Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zu handeln. Die Pflicht des Erwerbers, die Arbeitnehmer des übernommenen Betriebes mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen, ergibt sich daher unmittelbar aus dem Gesetz. Wo das Gesetz etwas zwingend vorschreibt, bleibt kein Raum für Mitbestimmung. Daher handelt es sich hier wohl nicht um Einstellungen im Sinne des BetrVG.

K
Koelner

09.02.2007 um 19:19 Uhr

@Z.Ickig Aber es wird (oft) doch der TV der aufnehmenden Firma Anwendung finden, wenn nichts anderes vereinbart wurde...?

Z
Z.Ickig

09.02.2007 um 21:06 Uhr

Nicht immer. Was wäre denn, wenn z.B. ein Metallbetrieb (tarifgebunden IGM) einen Chemiebetrieb (IG Chemie und Bergbau) übernimmt? Für die Mitglieder der IG Chemie und Bergbau findet der Tarifvertrag des Erwerbers dann i.d.R. keine Anwendung. Das wäre auch eine Verschlechterung der materiellen Arbeitsbedingungen, die dem Schutzzweck des § 613a BGB zuwiderliefe.

B
binchen

12.02.2007 um 07:47 Uhr

ich glaube nun habe ich mich doch nicht richtig ausgedrückt wir sind 2 verschiedene Dienstleister und es findet einfach nur ein Wechsel der Dienstleister beim gemeinsamen Kunden statt Die MA die dort in der Abteilung arbeiten sind alle beim anderen Dienstleister beschäftigt und müssen im Grunde genommen überhaupt nicht von uns übernommen werden , da sie dort unter Vertrag sind und er sie eigentlich bei sich im Unternehmen weiterbeschäftigen müsste wir würden einen Teil allerdings bei uns einstellen , wenn denn diese MA das auch möchten liebe grüsse Binchen

B
Binchen

12.02.2007 um 19:32 Uhr

okeee lach dann halte ich jetzt lieber mal mein plappermaülchen und befrage unseren anwalt aber danke euch für eure mühe binchen

F
Fayence

12.02.2007 um 19:41 Uhr

Binchen,

ich glaube kaum, dass der konkurrierende Dienstleister Euch als Betriebsrat mitgeteilt hat, dass IHR "die dort zur zeit tätigen MA mit allen rechten von denen übernehmen müsst!"

Bevor Du Eurem Anwalt Geld in den Rachen wirfst, würde ich doch erst einmal die konkreten Grundlagen mit Eurem Arbeitgeber klären. Und vielleicht werden ja auch diese Arbeitnehmer durch einen BR vertreten. Wäre ebenfalls eine Nachfrage wert! :-)

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