hat ein als schwerbehindert eingestufter Kollege an anrecht auf eine 15 minütige pause, die er entweder im sitzen oder liegen verbringen soll, wenn ihm das vom arzt bescheinigt wird? und wenn ja, wo steht das?
Erstellt am 09.02.2007 um 18:47 Uhr von Lotte Nanny, helfen kann hier das SGB IX mit § 81 (4) Punkt 4