Erstellt am 05.02.2007 um 11:43 Uhr von Rosenheimer
Normalerweise ist das Zeiterfassungsgerät am "Personaleingang" und dort wird zentral für alle Mitarbeiter die Arbeitszeit erfasst. Und danach ist es unerheblich, in welchen Bereich man beschäftig ist. Und die Arbeitszeit beginnt, wenn man das Gebäude betritt und nicht erst, wenn man am tatsächlichen Arbeitsplatz ist. ( Beispiel : Großbetrieb mit mehreren Werktoren und einen längeren Weg von dort bis zum eigentlichen Arbeitsplatz. ).
Gegen eine Zeiterfassung ist generell nichts einzuwenden, da damit die geleistete Mehrarbeit protokolliert wird und man als BR endlich in der Lage ist, die tatsächlich im Betrieb geleisteten Überstunden zu erfassen.
Und als BR sollte man in einer diesbezüglichen Vereinbarung eine monatliche Berichterstattung an den BR vereinbaren, sowie klare Richtlinien erstellen, wie bei Fehlstunden oder Mehrarbeit verfahren wird, sowie die Übernahme der Überstunden in den nächsten Monat geregelt ist.
Erstellt am 05.02.2007 um 12:10 Uhr von Lotte
Rosenheimer,
Du scheinst Dich noch nicht allzuviel mit elektronischer Zeiterfassung befasst zu haben...
Dana,
es gibt einige BV' s im Internet dazu:
http://www.arbeiterkammer.com/pictures/d6/elektronische_Arbeitszeiterfassung.pdf
oder über http://www.soliserv.de/
oder über die Hans Böckler Stiftung
Erstellt am 05.02.2007 um 12:50 Uhr von paula
Zunächst einmal ist der AG schon nach dem ArbZG verpflichtet Arbeitszeiten zu erfassen (auch wenn es sich dabei nur um eine Spitzenaufschreibung handeln muss). Des Weiteren muss der AG die Arbeitszeit erfassen, damit der BR seinen Kontrollrechten nach § 80 BetrVG nachkommen kann.
Das heißt aber noch nicht, dass dies elektronisch erfolgen muss.
Wenn der AG nun eine solche elektronische Zeiterfassung einführen möchte (oder wollen es die MA? oder Teile des BR?), dann ist der BR nach § 87 Abs. 1 BetrVG im Boot. Muster gibt es im Internet reichlich. Lotte hat da schon sehr gute Anlaufstellen genannt. wichtig ist das Thema Datenschutz (Datensparsamkeit, Zweckbindung etc). Evtl. wäre ein Sachverständiger der Euch berät hier nicht schecht.