Elektronische Zeiterfassung im Krankenhaus - gibt es Betriebsvereinbarungen dazu?
Wir sind ein Krankenhaus und haben noch keine richtige einheitliche Zeiterfassung. DEshalb wird überlegt, ein elektronisches Zeiterfassungssystem einzuführen. Einige Mitglieder des BR sträuben sich dagegegen, weil sie meinen, dass eine Zeiterfassung im Krankenhaus nicht möglich ist, aufgrund der verschiedenen Bereiche: Ärztlicher Dienst, Pflegedienst, Verwaltungsdienst. Der eigentliche GRund scheint aber die Arbeit zu sein, die da auf den BR zukommt. Ich bin der Meinung, dass für diese Bereiche eben passende REgelungen getroffen werden können, die in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden.
Habt Ihr vielleicht Erfahrungen in dem Bereich und gibt es Betriebsvereinbarungen dazu, die ich mir mal anschauen kann?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße, Dana
Community-Antworten (3)
05.02.2007 um 12:43 Uhr
Normalerweise ist das Zeiterfassungsgerät am "Personaleingang" und dort wird zentral für alle Mitarbeiter die Arbeitszeit erfasst. Und danach ist es unerheblich, in welchen Bereich man beschäftig ist. Und die Arbeitszeit beginnt, wenn man das Gebäude betritt und nicht erst, wenn man am tatsächlichen Arbeitsplatz ist. ( Beispiel : Großbetrieb mit mehreren Werktoren und einen längeren Weg von dort bis zum eigentlichen Arbeitsplatz. ).
Gegen eine Zeiterfassung ist generell nichts einzuwenden, da damit die geleistete Mehrarbeit protokolliert wird und man als BR endlich in der Lage ist, die tatsächlich im Betrieb geleisteten Überstunden zu erfassen.
Und als BR sollte man in einer diesbezüglichen Vereinbarung eine monatliche Berichterstattung an den BR vereinbaren, sowie klare Richtlinien erstellen, wie bei Fehlstunden oder Mehrarbeit verfahren wird, sowie die Übernahme der Überstunden in den nächsten Monat geregelt ist.
05.02.2007 um 13:10 Uhr
Rosenheimer, Du scheinst Dich noch nicht allzuviel mit elektronischer Zeiterfassung befasst zu haben...
Dana, es gibt einige BV' s im Internet dazu: http://www.arbeiterkammer.com/pictures/d6/elektronische_Arbeitszeiterfassung.pdf oder über http://www.soliserv.de/ oder über die Hans Böckler Stiftung
05.02.2007 um 13:50 Uhr
Zunächst einmal ist der AG schon nach dem ArbZG verpflichtet Arbeitszeiten zu erfassen (auch wenn es sich dabei nur um eine Spitzenaufschreibung handeln muss). Des Weiteren muss der AG die Arbeitszeit erfassen, damit der BR seinen Kontrollrechten nach § 80 BetrVG nachkommen kann.
Das heißt aber noch nicht, dass dies elektronisch erfolgen muss.
Wenn der AG nun eine solche elektronische Zeiterfassung einführen möchte (oder wollen es die MA? oder Teile des BR?), dann ist der BR nach § 87 Abs. 1 BetrVG im Boot. Muster gibt es im Internet reichlich. Lotte hat da schon sehr gute Anlaufstellen genannt. wichtig ist das Thema Datenschutz (Datensparsamkeit, Zweckbindung etc). Evtl. wäre ein Sachverständiger der Euch berät hier nicht schecht.
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