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Was darf man am schwarzen Brett mitteilen?

J
Jochen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir hatten diese Woche eine BR-Sitzung. Wir haben verschiedene Beschlüsse gefasst und eine Betriebsvereinbarung gekündigt. Meine Frage ist: was darf man der Belegschaft davon, und überhaupt am schwarzen Brett mitteilen. Muss die GL über jeden Punkt informiert sein?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

24.01.2007 um 21:06 Uhr

@Jochen Das ist Euer Brett und nicht das des AG!

B
Bergmann

24.01.2007 um 21:49 Uhr

@ Kölner ,

es gibt viele schwarze Bretter !! Ist es nun die "Pinwand" des BR´S oder die Anzeigentafel der AN , ist es das Aushängebrett des AG´s ??

@ Jochen ,

du kannst auf eure BR-Tafel alles aushängen , was fertig abgeschlossen ist und nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegt .Ob´s die Belegschaft interessiert ist die andere Frage!!

FB
Frank B.

25.01.2007 um 09:38 Uhr

@ Bergmann

und ob es die Mitarbeiter interessiert.

Wir geben immer einen Überblick über die behandelten Themen der Sitzung und gegebenfalls auch die entsprechenden Beschlüsse als Aushang bekannt.

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