Erstellt am 13.02.2018 um 14:31 Uhr von celestro
"Darf er diese Aufgaben als Info auf dem Brett hängen?"
Wer "darf" denn offiziell etwas dorthin hängen ?
Generell sollte man sich aber 2 Dinge klar machen:
1.) Wenn der derzeitige BR Dinge "nicht" tut, die er eigentlich tun müßte, so wird so ein Aushang vermutlich nichts ändern.
2.) Wenn an dem Brett plötzlich dieser Aushang zu finden ist. Wer soll jemls raus finden, wer ihn dahin gehängt hat ?
Erstellt am 13.02.2018 um 18:27 Uhr von paula
Das Brett betreibt aber zunächst der BR und nicht ein einzelnes Mitglied. Bei uns wäre es auch nicht so einfach da was hinzuhängen ohne den BR, denn es handelt sich um einen Schaukasten ;)
Wer hindert den Kollegen denn, dass Thema für sich im Rahmen der Wahl zu nutzen?
Erstellt am 14.02.2018 um 07:14 Uhr von altes Haus
Nur der Betriebsrat kann Aushänge an seinem Schwarzen Brett veröffentlichen, muss also mehrheitlich dafür sein. Ein allg. Schwarzes Brett kann natürlich jeder Mitarbeiter (auch BR Mitglieder) nutzen. Es wäre nur die Frage, ob ein solcher Alleingang dem Betriebsrat und damit den Mitarbeitern nützlich wäre.