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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufgaben eines BR auf dem schwarzen Brett?

B
BRPflicht
Feb 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen hängen nun auf allen schwarzen Brettern Informationen zur Wahl - Wahllisten etc.

Der jetzige Betriebsrat nimmt viele ihre Aufgaben nicht wahr (z.B. Mitbestimmungsrechte, Monatsgespräche). Nun hat ein Betriebsratsmitglied die Idee gehabt, einen Ausdruck von den Aufgaben eines BR auf dem Brett zu hängen. Dann wird es für die Wähler klar, was die Aufgaben sind. Dieser Betriebsratsmitglied steht alleine und will versuchen dadurch Sachen zu bewegen.

Darf er diese Aufgaben als Info auf dem Brett hängen?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

13.02.2018 um 15:31 Uhr

"Darf er diese Aufgaben als Info auf dem Brett hängen?"

Wer "darf" denn offiziell etwas dorthin hängen ?

Generell sollte man sich aber 2 Dinge klar machen:

1.) Wenn der derzeitige BR Dinge "nicht" tut, die er eigentlich tun müßte, so wird so ein Aushang vermutlich nichts ändern.

2.) Wenn an dem Brett plötzlich dieser Aushang zu finden ist. Wer soll jemls raus finden, wer ihn dahin gehängt hat ?

P
paula

13.02.2018 um 19:27 Uhr

Das Brett betreibt aber zunächst der BR und nicht ein einzelnes Mitglied. Bei uns wäre es auch nicht so einfach da was hinzuhängen ohne den BR, denn es handelt sich um einen Schaukasten ;)

Wer hindert den Kollegen denn, dass Thema für sich im Rahmen der Wahl zu nutzen?

AH
altes Haus

14.02.2018 um 08:14 Uhr

Nur der Betriebsrat kann Aushänge an seinem Schwarzen Brett veröffentlichen, muss also mehrheitlich dafür sein. Ein allg. Schwarzes Brett kann natürlich jeder Mitarbeiter (auch BR Mitglieder) nutzen. Es wäre nur die Frage, ob ein solcher Alleingang dem Betriebsrat und damit den Mitarbeitern nützlich wäre.

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