Ausscheiden aus den Betriebsausschuss
Hallo zusammen,
Unsere Fakten/ Gegebenheiten: Wir sind ein 11er Gremium und haben somit einen 5er Betriebsausschuss.
Bei der Wahl der 3 weiteren Ausschussmitgliedern gab es eine Liste mit 5 Personen. Die 2 nicht gewählten Personen wurden als Ersatzmitglieder festgelegt und wurden in der Vergangenheit bei zeitweiliger Verhinderung eines BA-Mitglied ordnungsgemäß in entsprechender Reihenfolge geladen.
Einige Mitglieder unseres Betriebsrates sind mit der Arbeit im BA unzufrieden, weshalb einige Fragen aufgetaucht sind.
Nun zu unseren Fragen:
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Können wir unseren BA einfach so neu wählen (also 3 neue Leute in einen Rutsch neu wählen)? Oder müssten wir jedes Betriebsausschussmitglied einzeln geheim abwählen? Und danach eine neue Wahl durch führen? Und was ist mit unseren in Vergangenheit gewählten Ersatz-Betriebsausschussmitglied?
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angekommen ein BA-Mitglied würde sein BA-Amt niederlegen (also keine Abwahl) müssten wir für diesen frei gewordenen BA-Platz jemanden neu wählen oder würde hier automatisch das erste Ersatz-Betriebsausschussmitglied nachrücken?
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Angenommen unser BRV oder stellv. BRV würde sein Amt niederlegen oder verlieren (aber sein „normales“ Amt als Betriebsratsmitglied behalten), dann hätte diese Person gar keine Chance künftig im Betriebsausschuss tätig zu sein, weil diese Person bei der Wahl nicht teilnehmen konnte (war ja bereits geborenes BA-Mitglied). Ist auf Grund dieser Tatsache/dieser Benachteiligung eine komplette Neuwahl erforderlich?
Wir freuen uns auf eure Rückmeldungen und hoffen damit Licht in unsere dunkles BR-Büro zu bekommen ;)
Vielen Grüße RotGrünBlau
Community-Antworten (3)
21.11.2018 um 11:34 Uhr
Wenn die BR- Wahl eine Personenwahl war, dürfte das alles ziemlich unproblematisch sein. Wenn die Wahl Listenwahl war, wird auch der Betriebsausschuss in Listenwahl gewählt (es sei denn, die Listen sind inzwischen einig). In dem Fall wäre eine vollständige Abberufung und Neuwahl des Ausschusses die sauberste Lösung.
21.11.2018 um 13:27 Uhr
Kratzbürste, wie die BR Wahl verlaufen ist, ist für die Wahl der weiteren Mitglider des BA nicht zwingend ausschlaggebend. Bei der Wahl des BA kann es durchaus sein, dass es nur einen Wahlvorschlag gibt und so scheint es hier ja auch geswesen zu sein. Bei der Wahl der 3 weiteren Ausschussmitgliedern gab es eine Liste mit 5 Personen. Auch das ist gesetzeskonform.
21.11.2018 um 15:03 Uhr
Ja,bei der Wahl des BA gab es nur einen Wahlvorschlag (mit insgesamt 5 Personen).
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