Verehrte Kollegen,
ich bin Betriebsratsmitglied in einem außerbetrieblichen Bildungszentrum, Geschäftsform ist der eingetragene Verein.
Wir konnten bisher die Frage nicht klären, ob unsere Auszubildenden Arbeitnehmer im Sinne des BVG sind und somit ein Wahlrecht besitzen und eine Jugendauszubildendenvertretung geschaffen werden muss.
Die Auszubildenden haben einen Ausbildungsvertrag mit unsererem Verein, die Finanzierung läuft aber in der Regel über die Arbeitsagentur. Hauptzweck des Verein ist die Ausbildung der Jugendlichen.

Vielen Dank