Personalbogen Archevieren
wenn neues Personal eingestellt wird oder befristete Verträge entfristet werden, bekommt der BR einen Personalbogen zugeschickt. Dort sind alle Daten zur Person(Name, Zuname, Adresse, etc,) sowie das Einstiegsgehalt und Datum eingetragen. Wie lange darf der Betriebsrat diese Unterlagen aufbewahren? Muss der BR den Kollegen darauf hinweisen, dass und zu welchem Zweck der BR die Daten archiviert und das die Daten auf Wunsch wieder gelöscht werden? Wenn der Kollege/Kollegin aus dem Unternehmen ausscheidet, darf der BR die Personalbögen weiterhin archivieren für den Fall, dass diese Person noch einmal im Unternehmen arbeiten wird. Das wäre ggf für die Errechnung der Betriebszugehörigkeit interessant.
Community-Antworten (7)
20.11.2018 um 17:17 Uhr
M.E. habt ihr hier datenschutzrechtliche Probleme. Es gibt keine Notwendigkeit die Daten in dieser Form zu archivieren. Die Zweckbindung ist mit dem Abschluss des Einstellungsprozesses nicht mehr gegeben. Das war auch schon mal die Rückmeldung unseres betrieblichen Datenschützers und unseres Sachverständigen zum Datenschutz als wir unser Vorgehen im Rahmen der Umsetzung der Grundverordnung überprüft haben. Jetzt kannst Du Dir natürlich das Einvernehmen der Kollegen einholen. Aber auch da musst du die Zweckbindung festlegen und da müsst ihr dann schon mal sagen wozu ihr die Daten braucht
20.11.2018 um 17:38 Uhr
"Wenn der Kollege/Kollegin aus dem Unternehmen ausscheidet, darf der BR die Personalbögen weiterhin archivieren für den Fall, dass diese Person noch einmal im Unternehmen arbeiten wird. Das wäre ggf für die Errechnung der Betriebszugehörigkeit interessant."
Ist der BR bei Euch für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit zuständig ?
20.11.2018 um 18:36 Uhr
celestro der BR muss sich spätestens seit dem Mai 18 fragen, was er da treibt und warum er die Daten aufhebt. Ich kenne einen Fall bei dem ein Ex-BRV das neue Gremium wegen der Datenhaltung im BR-Büro beim Landesdatenschutz angeschwärzt hat. Der neue BRV ist unserem ERFA-Kreis und hat berichtet, was deren Anwalt zu dem Thema gesagt hat. Ich kenne viele Gremien die gerne Daten sammeln, weil "die kann man ja noch mal gebrauchen". Wenn das die einzige Begründung ist, dann handelt es sich ganz klar um eine Vorratsdatenspeicherung. M.E. haben viele Gremien in der Vergangenheit das Datenschutzthema unterschätzt. Schon nach alter Rechtslage war das kritisch (siehe z.B. Ziffer IV dieses Vortrags https://handel.verdi.de/++file++54ef54c1aa698e0639000606/download/ver.di-TAGUNG%20022015%20Datenschutz%20Pra%CC%88sentation.pdf) Seit Mai ist die Sachlage noch verschärft, insbesondere da es viele gibt die entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG den BR nun als eigene verantwortliche Stelle sehen (so zumindest die Auffassung der meisten Landesdatenschützer). Daher gibt es nun erweiterte Pflichten und ggf. auch erweiterte Rechtsfolgen. Daher tut jedes Gremium gut daran ein eigenes Konzept zur Datenverarbeitung zu schaffen.
20.11.2018 um 21:52 Uhr
Warum erzählst Du mir das alles ?
P.S. "Wenn das die einzige Begründung ist, dann handelt es sich ganz klar um eine Vorratsdatenspeicherung."
Man sollte hier nicht Sachen durcheinander werfen, die nichts miteinander zu tun haben.
20.11.2018 um 23:23 Uhr
Wir bewahren die Einstellungsunterlagen und die weiteren Änderungen auf. Nur so können wir nachvollziehen, ob die Kollegen richtig eingruppiert sind. Da wir uns dem Datenschutz des Betriebs "unterworfen" haben und die Kollegen über den Sinn und die Dauer der Speicherung informiert sind, sehe ich da kein Problem. Die Daten und Unterlagen ausgeschiedener Mitarbeiter vernichten wir bei der Mitteilung des Ausscheidens. (Sonst würden wir das garantiert vergessen.) Klar können wir dann nicht garantieren, dass ein wieder eingestellter Mitarbeiter immer in die richtige Erfahrungsstufe bekommt. Aber immerhin steht die alte Zeit im Betrieb mindestens im Lebenslauf und würde uns vermutlich auffallen.
20.11.2018 um 23:25 Uhr
"Warum erzählst Du mir das alles ?"
Wenn es dich nicht interessiert dann lese es halt nicht
"Wenn das die einzige Begründung ist, dann handelt es sich ganz klar um eine Vorratsdatenspeicherung."
der Fragesteller nennt auch nicht eine einzige Begründung....
21.11.2018 um 00:50 Uhr
"Wenn es dich nicht interessiert dann lese es halt nicht"
Ich lese es schon alleine deswegen, weil mein Name voran gestellt wurde und ich somit wohl angesprochen, oder nicht ?
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