Gewerkschaft - zur nächsten Versammlung einladen oder nicht?
Benötige euren Rat und eure Erfahrung. Wir sind ein neu gewählter BR (7BRM). Zwei der BRM möchten den Vertreter der Gewerkschaft zur nächsten Versammlung einladen. Meiner Meinung nach besteht dazu kein Anlass. Ich befürchte daß sich die Fronten verhärten könnten, bislang verläuft alles gut. Ein Bekannter hat mir von Problemen in seinem Betrieb erzählt, wo der Gewerkschafter keine Ruhe gelassen hat, obwohl der BR an weiterer Kommunikation mit Ihm nicht interessiert war. Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation?
Community-Antworten (8)
22.01.2007 um 21:56 Uhr
Jaich habe Erfahrung mit dieser Situation. Formal reichen 2 Kollegen von sieben nicht aus. Ein Drittel bei gebrochner Zahl muss aufgerundet werden, also mindenstens drei können beim BRV beanbtragen, das die Gewerkschaft teilnimmt. Wenn der BRV böse ist verlangt er drei Unterschriften. Ist aber keine Lösung. Vorschlag, hört Euch die Gewerkschaft an und hinter her, könnt Ihr immer noch entscheiden. Selbst wenn der eine keine Ruhe gibt und der andere nicht kommuniziert bleibt der andere ein Alleinunterhalter.
Grüssle
22.01.2007 um 22:07 Uhr
Nürnberger,
geht um eine Betriebsversammlung oder um die nächste BR-Sitzung?
Alter Betriebsrat,
Du liegst mit Deiner Rechnung leider daneben, der formlose Antrag von 2 BRM ist ausreichend! Auch muss der Antrag nicht beim BRV gestellt werden!
22.01.2007 um 22:19 Uhr
@Nürnberger, nehmt das Thema auf eure Tagesordung zur nächsten Sitzung und stimmt darüber ab.
§ 31 BetrVG II. Zuziehung eines Gewerkschaftbeauftragten
Sollte es um eine Betriebsversammlung gehen, § 46 BetrVG Beauftragte der Verbände
22.01.2007 um 22:26 Uhr
Mona-Lisa,
da gibt es nichts abzustimmen! Wenn ein Viertel der BRM den Antrag auf Teilnahme der Gewerkschaft an einer Sitzung stellt, ist diesem Antrag stattzugeben und der BRV hat die entsprechende Gewerkschaft unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.
22.01.2007 um 22:57 Uhr
@fayence: Wie siehts in einem 5er gremium aus? 1 oder 2BRM müssen es wollen?
MFG
22.01.2007 um 23:17 Uhr
matze83,
die kaufmännischen Rundungsregelungen greifen jedenfalls nicht! Frage beantwortet? :-)
22.01.2007 um 23:20 Uhr
Denke schon, auch wenn ich kein Kaufmann bin :-)) Kann auch 1/4 des Gewichts der BRM den Antrag stellen?:-)))))
MFG
22.01.2007 um 23:34 Uhr
matze83,
wenn dieses Viertel dem Gewicht eines ganzen BRM entspricht, ja! :-))
P.S. Nur zur Sicherheit! 2 ist die richtige Lösung!
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