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Leiharbeitnehmer entlassen und gleichzeitig neue Festanstellung von Fremdkraft

E
Erik
Nov 2018 bearbeitet

Hallo,

wir stehen hausintern gerade vor einer verzwickten Situation. Bisher waren wir eine kleine Firma mit 30 Angestellten und paar Leiharbeitnehmer, aber innerhalb der letzten 2 Jahre sind wir auf 160 Festangestellte angewachsen und wir und unsere Leitenden Angestellten sind noch nicht ganz fit in allen Themen und jetzt gibt es so ein Thema mit dem wir noch nicht gut umgehen können.

In Abteilung A gibt es einen Leiharbeiter, der dort gut seinen Job erledigt. In Abteilung B wir eine Stelle ausgeschrieben, die auf den Leiharbeiter aus Abteilung A fast perfekt passt und er bewirbt sich.

Der Chef von Abteilung B bekommt mit, dass sich der Leiharbeiter hausintern beworben hat und findet daraufhin einen Grund das Leiharbeitsverhältnis zu beenden, da kein Einsatzbedarf mehr.

Gleichzeitig wir der Leiharbeiter für die feste Stelle nicht berücksichtig, stattdessen soll eine externe Kraft festangestellt werden (angeblich ist die Qualifikation eines Externen bedeutend besser als des Leiharbeitnehmers).

Mmh wie verhält man sich hier. Eigentlich können wir doch nur die Einstellung blockieren, da über die Beendigung des Leiharbeitsverhältnis wir nicht zu entscheiden haben.

Danke für eure Einschätzung Gruß Erik

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Community-Antworten (6)

B
BRHamburg

15.11.2018 um 11:37 Uhr

Mit welcher Begründung aus dem 99er BrtVG möchtet ihr hier die Einstellung verhindern? Ein Benachteilung des LAK liegt nicht vor.

E
Erik

15.11.2018 um 12:50 Uhr

naja der §99 Absatz 3; Der Vertrag des Leiharbeitnehmers wurde nach bekannt werden der Bewerbung zeitnah beendet (als erst noch da Endtermin ist 15.12.), also hat er ja Nachteile erlitten. (Der Vertrag des Leiharbeitnehmers war unbefristet.

Gleichzeitig (zusätzlich) wird aber eine Festanstellung ausgeschrieben für die eigentliche Leiharbeitnehmerstelle.

Ich mein der Causale-Zusammenhang ist scheinbar da, aber nicht ganz einfach herzustellen. Auch wenn man weis, dass der aktuelle Chef des Leiharbeiters sich wahrscheinlich mächtig auf den Schlips getreten gefühlt hat (zumindest gab es ein ernsthaftes Gespräch zwischen Chef und Leiharbeitnehmer) und irgendwann danach die Kündigung, da kein Bedarf mehr vorhanden ist

G
ganther

15.11.2018 um 13:03 Uhr

" Der Vertrag des Leiharbeitnehmers war unbefristet."

der mag einen unbefristeten Vertrag haben aber eben nicht mit Euch.

B
BRHamburg

15.11.2018 um 13:33 Uhr

Das Problem ist nur das der Leiharbeiter nicht zu euren Betrieb im Sinne des Gesetzes gehört. Es gab auch sicher keine Anhörung zur " Kündigung" Es steht dem Arbeitgeber frei den Arbeitseinsatz früher zu beenden.

E
Erik

15.11.2018 um 14:05 Uhr

Mmh jetzt muss ich mich auch noch mal in Leiharbeitsrecht einarbeiten.

Kurzum der Leiharbeitnehmer war an unseren Betrieb verliehen, aber detailliert verliehen, also nur die Person keine andere. Ne zur Kündigung des Leiharbeitnehmers wurden wir nicht gehört (ist ja sein Betriebsrat zuständig) aber wir sind doch auch irgendwie für den Leiharbeitnehmer zuständig, denn schließlich hat er ja unseren Betriebsrat mitgewählt.

B
BRHamburg

15.11.2018 um 14:54 Uhr

Aber er fällt nicht unter das Benachteilungsverbot des 99er.

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