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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber möchte Verhandlung einer BV ohne ein Verdi Mitarbeiter?

M
maggie53
Jan 2018 bearbeitet

Kann der der Arbitgeber den Betriebsrat verbieten,bei der Ausarbeitung und bei Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung sich Hilfe von einem Verdi Mitarbeiter hinzu zuziehen?

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Community-Antworten (5)

Ä
Ätreppheescher

14.01.2007 um 14:19 Uhr

Hallo Maggie53,

nun können tut er schon, nur dürfen darf er nicht ;-)

Wenn Ihr Euch einig seid (mindestens jedoch 25% der BRM), dann darf der VerdiTyp sogar bei jeder BR-Sitzung dabei sein. Nur beratende "Stimme". Darf sogar bei der Beschlussfassung anwesend sein (§ 31 BetrVG).

Gruß

Hugo

B
Bergmann

14.01.2007 um 14:24 Uhr

@ maggie53 ,

An den Sitzungen des Betriebsrats dürfen Gewerkschaften nur teilnehmen, wenn 1/4 der Betriebsrats-Mitglieder das wünscht. Haben Sie sich den entsprechenden Beschluss des Betriebsrats zeigen lassen? Falls Nein, sollten Sie das unbedingt nachholen. An Besprechungen und Verhandlungen mit Ihnen als Arbeitgeber dürfen Gewerkschaften nur teilnehmen, wenn auch Sie als Arbeitgeber zugestimmt haben. Haben Sie zugestimmt? Falls Nein, sollten Sie darauf unbedingt achten. Der Betriebsrat kann die Teilnahme eines Gewerkschaftsbeauftragten in keinem Fall erzwingen.

Auszug Checkliste für AG vom DGB !!

Ä
Ätreppheescher

14.01.2007 um 18:47 Uhr

Hallo maggie53,

die Teilnahme von Gew-.Beauftragten kann bereits dann erfolgen, wenn dies lediglich von einem Viertel der BRM beantragt wird. Eines Beschlusses des BR bedarf es hierfür nicht! Ein entsprechender Antrag kann auch nicht durch Mehrheitsbeschluss des BR verhindert/abgelehnt werden! (vergl. OVG NRW, PersR 96, 202) Voraussetzung für die Antragstellung ist dass ein BRM, das nicht auch Antragsteller sein muss, dieser Gewerkschaft tatsächlich angehört.

Der AG kann dem Gew.Beauftragten den Zutritt nicht verweigern (OLG Hamm 1Ss 164/87).

Gruß

Hugo

B
Bergmann

14.01.2007 um 19:17 Uhr

@ Ätreppheescher ,

ich habe keinen Zugriff auf deine 2 Urteile ! Was sagen sie im Groben aus ?

Bei der Frage von maggie53 handelt es sich um die Hilfe bei der Ausarbeitung und bei Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung von einem Verdi Mitarbeiter !

Nicht um Zutritt AG-Gelände oder BR-Sitzung !!

Ä
Ätreppheescher

15.01.2007 um 03:48 Uhr

Hallo Bergmann,

you wrote:

"Bei der Frage von maggie53 handelt es sich um die Hilfe bei der Ausarbeitung und bei Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung von einem Verdi Mitarbeiter !

Nicht um Zutritt AG-Gelände oder BR-Sitzung !!"

Im Normalfall werden solche Ausarbeitungen und Verhandlungen während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände durchgeführt. Und es soll doch tatsächlich AG geben, die Gewerkschaftsvertreter nicht so gerne in ihrem Betrieb sehen. Die können einem den ganzen (konformen) BR versauen.

Es gibt zu diesem § 31 noch mehr Urteile. Aus allen geht im Grunde hervor, dass der AG nicht verhindern kann, dass sich der BR der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft bedient. Der AG kann im besten Falle nur den Gewerkschaftern den Zutritt (die Mitwirkung) verbieten, die in der Vergangenheit den Betriebsfrieden nachhaltig gestört oder den AG grob beleidigt haben und eine Wiederholung des Verhaltens zu befürchten ist (LAG Hamm AuR 05, 465).

Gruß

Hugo

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