Wahlvorstand für Aufsichtratswahl? - Thema vom BR?
Hallo,
wir gehören seit kurzen einer AG, sind aber weiterhin eine eigenständige GmbH. Zum ersten Mal werden wir nun aufgefordert uns an den ausstehenden Aufsichtsratswahlen der AG zu beteiligen. Laut Satzung wird eine gewisse Anzahl von AN in den Vorstand gewählt.
Es heißt in einem Anschreiben an der BR, dass das Unternehmen einen Wahlvorstand zu gründen hat, damit sich auch unser Betrieb an diesen Wahlen beteiligen kann.
Wer organisiert / wählt / stellt nun diesen Wahlvorstand?
Gibt es BR-Kollegen, die bei dieser Thematik Erfahrung haben?
Community-Antworten (3)
09.01.2007 um 13:42 Uhr
@Füchse In den Vorstand werden die AN wohl nicht gewählt, eher schon in den AR... Zu empfehlen wäre eine Schulung.
Grösse der AG und der GmbH? Mehr oder weniger als 2000 MA?
09.01.2007 um 15:36 Uhr
Größe der AG? GmbH?
Größe der AG: Genaue Zahlen habe ich nicht, aber sehr groß! auf jeden Fall über 100.000 MA.
Größe unserer GmbH: Ziehmlich genau 360 MA.
=> Kann mir jemand sagen, ob wir als BR nun aktiv werden müssen ...?
Danke.
09.01.2007 um 21:13 Uhr
@Füchse In der Regel sollte man sich mit dem Hauptwahlvorstand als BR der GmbH unterhalten und gemäß MitbestG einen Betriebswahlvorstand bilden. Dann wird vermutlich die 3.WO des MitbestG greifen und los geht es mit der Wahl. Naja, mindestens 23 Wochen habt Ihr ja noch Zeit...
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