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Einladung zur Sitzung - schriftlich zur ordentlichen Sitzung oder reicht es via e-mail?

J
Juppi
Jan 2018 bearbeitet

Muss ein BRV eine schriftliche Einladung zur ordentlichen Sitzung schreiben oder reicht es wenn er via e-mail schreibt das an dem Tag, um die Uhrzeit eine Sitzung stattfindet?

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Community-Antworten (7)

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majojon

08.01.2007 um 21:47 Uhr

Hallo Juppi, laut dem Leiter unseres Lehrgangs reicht eine E-Mail. Er begründete es damit, daß so auch eilige Termine von jetzt auf gleich verkündet werden können. Man sollte sich möglichst monatlich treffen und diesen festen Termin bei einer Versammlung festlegen. Bei aktuellen Themen mit Besprechungsbedarf reicht eine Mail an alle.

M
mille

08.01.2007 um 22:10 Uhr

DKK sagt folgendes: Eine ordnungsgemäße Ladung und rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung ist Voraussetzung für eine wirksame Beschlussfassung(BAG 28.4 88)

B
Bergmann

08.01.2007 um 22:16 Uhr

@ mille ,

willkommen beim Traum der Rechtsanwälte :was ist ordnungsgemäß-ich sage dir zwischen Tür und Angel das wo,wann und warum der Sitzung.Du hast alle Informationen, die du benötigst !Rechtzeitig- in 15 Minuten ?Kannst noch mal auf´s Klo !Ein Tag-Zwei Tage ? Alles nicht festgelegte Auslegungssache !

M
mille

09.01.2007 um 00:01 Uhr

Für mich ist eine ordnungsgemäße Einladung plus Tagesordnung(getrennt auf zwei Blättern) das A und O einer BR-Sitzung. Wer es besser zu Wissen glaubt, bekommt spätestens bei einer gerichtlichen Überprüfung das Ergebniss ob richtig oder falsch. Rechtzeitig bedeutet für mich 3 Tage vor der Sitzung. Es muss ja auch noch zeit bleiben evt. Ersatzmitglieder zu laden. Man sollte diesen Teil einer BR-Sitzung nicht auf die leichte Schulter nehmen.

B
Bergmann

09.01.2007 um 00:09 Uhr

@ mille ,

ich gebe dir recht-nur wieviel BR´S gibt`s im Unternehmen-z.B. 3, alle beschäftigt im gleichen Büro-warum soviel Aufwand ?

F
Fayence

09.01.2007 um 00:27 Uhr

mille,

Du wirst allerdings nirgendwo eine Aussage finden, dass die SCHRIFTLICHE Ladung und Mitteilung der Tagesordnung Voraussetzung für eine wirksame Beschlussfassung ist...

F
Fayence

09.01.2007 um 00:56 Uhr

Ramses II,

Du als einzig wahrer Herrscher über all die Informationen in der Welt von Bits & Bytes, wirst mir die Antwort sicherlich verraten können! ;-))

P.S. Ich würde statt einer schriftlichen Einladung lieber eine Email versenden, die verstopft dann wenigstens nicht den Reißwolf! :-P

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