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Aushänge verbieten.

M
Masieg
Nov 2018 bearbeitet

Wir möchten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit uns vorstellen mit Fotos. Nun die Frage unserer Arbeitgeber möchte es nicht aushängen lassen da nicht alle BR Mitglieder die Datenschutz Erklärung unterschrieben haben. Ist das Rechtens. Ich denke er möchte uns nur blockieren. Danke

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Community-Antworten (2)

C
celestro

12.11.2018 um 12:03 Uhr

Wenn alle BRM mit dem Aushang einverstanden sind, sehe ich nicht wieso das Unterschreiben der Datenschutz-Erklärung da Voraussetzung sein sollte.

S
stehipp

12.11.2018 um 12:35 Uhr

Ich vermute mal, dass in der Datenschutzerklärung die Verwendung von Fotos integriert ist. Dem AG gegenüber haben BR-Mitglieder der öffentlichen Verwendung der Fotos nicht zugestimmt. Konsequenter Weise unterbindet er den öffentlichen Aushang der Bilder.

Ich würde dem AG schriftlich bestätigen, dass alle BR-Mitglieder mit der Veröffentlichung der Bilder in diesem speziellen Fall einverstanden sind.

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