Erstellt am 12.11.2018 um 11:03 Uhr von celestro
Wenn alle BRM mit dem Aushang einverstanden sind, sehe ich nicht wieso das Unterschreiben der Datenschutz-Erklärung da Voraussetzung sein sollte.
Erstellt am 12.11.2018 um 11:35 Uhr von stehipp
Ich vermute mal, dass in der Datenschutzerklärung die Verwendung von Fotos integriert ist.
Dem AG gegenüber haben BR-Mitglieder der öffentlichen Verwendung der Fotos nicht zugestimmt. Konsequenter Weise unterbindet er den öffentlichen Aushang der Bilder.
Ich würde dem AG schriftlich bestätigen, dass alle BR-Mitglieder mit der Veröffentlichung der Bilder in diesem speziellen Fall einverstanden sind.